Skip to content Skip to footer

Zuständige Stellen in Hamburg: Wo Sie sich bei Problemen melden können

Viele Hamburger fragen sich, wo sie sich bei bestimmten Problemen melden können. Früher bot der bezirkliche Ordnungsdienst (BOD), der 2013 abgeschafft wurde, eine zentrale Anlaufstelle. Heute sind mehrere Stellen für verschiedene Themen zuständig. Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung, an welche Behörden und Stellen Sie sich bei unterschiedlichen Anliegen wenden können.

 

1. Verkehrsangelegenheiten

  • Thema: Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Parkverstöße)
  • Zuständig: Abteilung Parkraummanagement des Landesbetriebs Verkehr (LBV)
  • Kontakt: E-Mail: parkraum@lbv.hamburg.de

2. Umwelt und öffentliche Ordnung

  • Thema: Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, Hundegesetz, Taubenfütterungsverbotsverordnung, Schutz öffentlicher Grünanlagen
  • Zuständig: Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) / WasteWatcher+
  • Kontakt: E-Mail: info@stadtreinigung.hamburg.de oder über die mobile App
  • Einsatzzeiten WasteWatcher+:
    • Sommer: Montag bis Freitag 05:00-19:00 Uhr, Samstag und Sonntag 10:45-19:00 Uhr (wetterabhängig)
    • Winter: Montag bis Freitag 05:00-17:00 Uhr, Samstag 08:45-17:00 Uhr

3. Ordnungswidrigkeiten und öffentliche Sicherheit

4. Polizeiangelegenheiten

  • Thema: Aufgaben im Rahmen des ehemaligen Bezirksordnungsdienstes (BOD)
  • Zuständig: Angestellte im Polizeidienst / Lokale Präsenz (AiP / LP) an den Regional-Polizeikommissariaten
  • Kontakt: Über die jeweiligen Polizeikommissariate

5. Hundekontrolle

  • Thema: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Hamburger Hundegesetz (HundeG)
  • Zuständig: Hundekontrolldienst bei der Wasserschutzpolizei
  • Kontakt: E-Mail: WSP514-Hundekontrolldienst@polizei.hamburg.de
  • Einsatzzeiten: Montag bis Donnerstag 08:00-16:00 Uhr, Freitag 08:00-15:00 Uhr

6. Allgemeine Anliegen

  • Thema: Schäden an der öffentlichen Infrastruktur oder andere nicht-notfallbedingte Anliegen
  • Zuständig: Melde-Michel (Online-Portal)
  • Kontakt: Online rund um die Uhr oder Telefonischer Hamburg Service: 115 (Montag bis Freitag 07:00-19:00 Uhr)

7. Notfälle

  • Thema: Störungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Zuständig: Polizei oder Feuerwehr im Rahmen ihrer subsidiären Zuständigkeit
  • Gesetzliche Grundlage: § 3 Absatz 2 des SOG

 

Quelle: 22-15707