17. Juni 2018
Wohnungsleerstand-Wohnraumschutzgesetz konsequent anwenden – Fälle in Bramfeld und Steilshoop?
Die Erhaltung und Pflege von Wohnraum sowie Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohn-raums ist das Ziel des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Nach § 9 -Verbot der Zweck-entfremdung von Wohnraum – gilt insbesondere als Zweckentfremdung das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von länger als vier Monaten (Nr.5). Meine Fraktion hat im Wohnblock Saseler Straße 45 a und 49 b-e einen längjährigen Leerstand ausgemacht und dem Bezirksamt gemeldet.
Saseler Straße 45a 2 Wohnungen
Saseler Straße 49b 2 Wohnungen
Saseler Straße 49c 2 Wohnungen
Saseler Straße 49d 1 Wohnung
Saseler Straße 49e 2 Wohnungen
Sind euch derlei Fälle auch in Steilshoop und Bramfeld bekannt?
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