Neben dem Bau neuer Wohnungen ist es entscheidend, bestehende Immobilien optimal zu nutzen, um angemessenen Wohnraum für alle sicherzustellen. Aus diesem Grund besteht in Hamburg bereits seit 1971 ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, das auch das Leerstehenlassen von Wohnungen einschließt.
Eigentümerinnen, Eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter haben gemäß dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz die Verpflichtung, leerstehenden Wohnraum dem zuständigen Bezirksamt zu melden, wenn er länger als vier Monate ungenutzt bleibt. Dies dient dazu, Leerstände zu überprüfen und unrechtmäßigem Leerstand entgegenzuwirken.
Seit der Einführung des Online-Dienstes „Meldung von Wohnraumleerstand“ ist es für Verfügungsberechtigte nun einfach und unkompliziert möglich, ihre Pflicht zur Meldung von Leerstand online zu erfüllen. Darüber hinaus haben auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, das zuständige Bezirksamt über ihnen bekannte Leerstände zu informieren, sogar anonym. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass aus rechtlichen Gründen keine konkreten Informationen über gemeldete Leerstände an Dritte weitergegeben werden können.
Den Link finden Sie im Folgenden:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_LeerSd