Skip to content Skip to footer

Wir müssen für Starkregenereignisse vorsorgen – Förderprogramm Zisternen erforderlich – Förderprogramm Intensiv- oder Extensivbegrünung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden schon fast ausgeschöpft

Das Klima wandelt sich. Unser gewohntes Wetter verändert sich damit. Es kommen immer mehr und stärkere Trockenperioden und Starkregenereignisse in Hamburg vor – schon jetzt und in Zukunft verstärkt. Insbesondere in Kombination sind sie eine Gefahr für Menschen und Gegenstände.  

Ausgetrockneter Boden nimmt kaum Regen auf. Versiegelter Boden nimmt überhaupt kein Wasser auf. Somit ist bei Starkregen mit unkontrollierten Wassermassen zu rechnen. Dies kam tatsächlich in den letzten Jahren oft vor. Im Juni 2021 gab es in Deutschland 850 Starkregenereignisse. Das heißt, es fielen mindestens 25 Liter pro Quadratmeter und Stunde oder mindestens 50 Liter binnen 24 Stunden. Es war die zweithöchste Zahl an Starkregenereignissen seit 21 Jahren. Wir müssen uns immer mehr derlei Ereignisse vorbereiten.

Seit Jahren spricht der Senat davon Schwammstadt werden zu wollen. Mit diesem Ansatz sollen die Regenmassen regelrecht aufgesaugt bzw. gespeichert werden. Als Speicher sollen Grünbedachungen und Zisternen dienen.

Zisternen

Die Stadt baut bspw. bereits teilweise bei Sportplatzsanierungen direkt riesige Zisternen, damit diese im Falle von Starkregenereignissen die Massen speichern können. Dieser Ansatz ist zu begrüßen und sollte grundsätzlich auch vermehrt bei privaten Bauten erfolgen, somit können die Wassermassen dezentral gespeichert werden. Jedoch ist die Erstellung von Zisternen häufig nicht wirtschaftlich, insbesondere die Nachrüstung bei Bestandsimmobilien. Selbst der Senat zieht häufig bei eigenen Bauten von Zisternen ab. Ein Förderprogramm könnte hier helfen. Mit 22/2844 spricht sich der Senat gegen die Umsetzung eines Förderprogrammes für Zisternen aus, da ein finanzieller Anreiz für Zisternen und zur Nutzung des in ihnen gespeicherten Niederschlagswassers bereits durch Einsparungen beim Trinkwasserbezug und durch die gesplittete Niederschlagswassergebühr besteht. Jedoch besteht für die Eigentümerinnen und Eigentümer kein Anreiz für die Ertüchtigung von Zisternen, da diese keine Niederschlagswassergebühr zahlen. Mit Drucksache 22-11094 muss der Senat mitteilen, dass unglaubliche 43 % der Hamburger Grundstücke bisher keine Niederschlagswassergebühr zahlen. Für Eigentümer, welche weder den Garten bewässern (kein Trinkwasserbezug sparen) und keine Niederschlagswassergebühr zahlen, gibt es keinen Anreiz für eine Zisterne. Durch die fehlende Förderung werden viele erforderliche Zisternen nicht ertüchtigt.

Wenn aufgrund der Belegenheit des Grundstücks kein Anschluss an das Regen- oder Mischsiel möglich ist, müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer keine Niederschlagswassergebühr entrichten. Eine Gebühr fällt auch dann nicht an, wenn keine Einleitung in das Sielnetz erfolgt, da das Wasser auf dem Grundstück versickert, vollständig anderweitig (z.B. zur Gartenbewässerung oder als Toilettenspülwasser nach vorheriger Speicherung in einer Zisterne) genutzt oder in einen Graben bzw. in ein Gewässer direkt eingeleitet wird. 

Die Erhebung der Niederschlagswassergebühr für alle Eigentümerinnen und Eigentümer ist nicht geplant, da dieser Gebühr zugrundeliegenden Gebührentatbestände im Sielabgabengesetz (SAG) geregelt sind. In allen anderen Fällen der Niederschlagsentwässerung erfolgt entsprechend keine Gebührenerhebung, da der Tatbestand nicht erfüllt ist.

Grünbedachungen

Grünbedachungen erschließen bisher ungenutzte sowie neue Freiräume, erhöhen die Biodiversität in der Stadt, fördern die positive Wirkung des Stadtklimas, bieten Rückhaltung und Verdunstung für 50–90 % der anfallenden Niederschläge und können die Überlastung der Entwässerungssysteme und die Gefahr der Überflutung in Hamburg verringern.

Nicht zuletzt bietet Begrünung auf Dächern und Fassaden auch ein erhöhtes Maß an Lebensqualität. Schließlich kühlt es im Sommer ab, isoliert im Winter und steigert unser Wohlbefinden. Übrigens müssen Hausbesitzer mit einem begrünten Dach nur 50 Prozent der Niederschlagswassergebühr bezahlen.

Trotz dieser bekannten und wichtigen Aspekte und dem Anreiz der Senkung der Gebühr kommt Hamburg beim Ausbau der Grünbedachung nicht voran.

Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. berechnet in der Publikation „BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2021“ auf Basis der Teilflächendaten aus dem Projekt Abwasser-Gebührensplittung (HAMBURG WASSER) und mithilfe von Luftbildaufnahmen (DOP 5) eine Gesamtfläche von 1.684.355 m² Dachbegrünung. Die Daten wurden im Jahr 2018 erhoben. Vier Jahre später wurde im Sieleinzugsgebiet, für das Hamburg Wasser die Entwässerungsaufgabe übernimmt, beträgt die ermittelte begrünte Dachfläche lediglich 1.720.165 m² (22/7933). Der Senat spricht von weiteren Flächen, die noch ermittelt werden müssten. Jedoch dürfte diese Flächen keine Reduzierung der Niederschlagswassergebühr erhalten, da die Flächen Hamburg Wasser nicht bekannt sind. Somit wird es eine überschaubare Anzahl sein.

Diese geringe Steigerung kommt nicht von ungefähr. Bei den städtischen Unternehmen wie der Saga, die über riesige Flächen verfügen, steht man – nett ausgedrückt – noch am Anfang.

Lediglich bei 93 der 6.944 Gebäuden der öffentlichen Unternehmen wurde geprüft, ob eine Dachbegrünung möglich ist (22/7322, 12). Wie viele der 6.944 Gebäude der öffentlichen Unternehmen eine Grünbedachung aufweisen, gibt der Senat trotz Anfrage nicht an. Es ist nur bekannt, dass eine Dachbegrünung auf 71.500 m² Dachfläche vorhanden ist. Bei der SAGA werden Dachflächen zudem nicht zentral erfasst, was die mangelnde Priorisierung der SAGA verdeutlicht. So kann nicht geprüft werden, welche Potenziale vorhanden sind.

Die Reduzierung der Niederschlagswassergebühr um 50 Prozent reicht als Anreiz offensichtlich nicht aus. Hier muss wie in Freiburg (i.B.) eine Reduzierung auf 100 Prozent geprüft werden. Nur so wird eine Dachbegrünung attraktiv und hilft uns allen bei zukünftigen Starkregenereignissen.

Auch das aufgelegte Förderprogramm ist fast komplett ausgeschöpft. Hier bedarf es einer weiteren Förderung, welche auch entsprechend beworben wird.

In der Hamburger Gründachförderung wurden mit Stand 31. Dezember 2022 für freiwillige Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung an Gebäuden bisher folgende Bewilligungen erteilt (22-11094):

 

Bezirk Anzahl Bewilligte
Förderungen
Bisher bewilligtes
Förderungsvolumen in
EUR
Davon bisher ausgezahlt in
EUR*
Hamburg-Mitte 31 891.685 304.068
Altona 41 293.910 222.788
Eimsbüttel 32 186.924 114.978
Hamburg-Nord 31 516.963 197.896
Wandsbek 78 668.245 379.795
Bergedorf 20 62.461 51.348
Harburg 23 179.889 138.729
Gesamt 256 2.800.077 1.409.602