Skip to content Skip to footer

Windkraftanlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten ertüchtigen

Für die Erreichung der gesetzten klimapolitischen Ziele der Stadt Hamburg ist der Umbau der Energieversorgung hin zu Energiequellen mit deutlich vorteilhafteren Emissionswerten von hoher Bedeutung. Neben dem großen Systemwechsel von der Energieerzeugung durch Kohleverbrennung hin zu Gas als Energieträger spielen auch kleinere, dezentrale Elemente eine wichtige Rolle.

In 2019 ließen sich anhand des erzeugten Energiemixes bei der Stromerzeugung noch keine nennenswerten Fortschritte ableiten. Nur sieben Prozent des in Hamburg erzeugten Stroms stammten aus regenerativen Energien (22/5665). 37 Prozent wurden von Windkraftanlagen erzeugt und lediglich 4,1 Prozent durch Photovoltaik-Anlagen.

Dies ist insbesondere das Ergebnis verfehlter Energiepolitik von SPD und Grüne. Bei öffentlichen Gebäuden wird grundsätzlich, auch über die Anforderungen nach §§ 16, 17 HmbKliSchG hinaus, die Nutzung der Dachflächen für eine Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien verpflichtend geprüft (22/5665). Jedoch sind von den 1.142 Gebäuden der Stadt Hamburg lediglich 31 mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet (22/6634). Das sind 2,7 Prozent des Gesamtbestandes. Hier fordert die CDU bereits seit längerem einen schnelleren Ausbau.

Mit Drucksache 22/5245 teilt der Senat mit, dass der Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg im Außenbereich Eignungsgebiete für Windenergieanlagen darstellt.

Darin sind die Abstände grundsätzlich wie folgt festgelegt:

  • Abstand der Eignungsgebiete zu Siedlungsgebieten: 500 m,
  • Abstand der Eignungsgebiete zu Einzelgebäuden beziehungsweise Siedlungssplittern: 300 m.

Der Senat plane diesbezüglich keine Änderungen. Aufgrund der politischen Entscheidungen des Senats liegen die Abstandswerte zu Siedlungsgebieten im Vergleich der Länder im unteren Bereich.

In Misch-, Gewerbe- oder Industriegebieten werden generell keine Abstandsregelungen für Windkraftanlagen (WKA) festgelegt. Hier bedarf es für jeden potenziellen Standort einer Einzelfallprüfung im Hinblick auf die umliegende, benachbarte schützenswerte Nutzung. Die Prüfung der Eignung einer Fläche beziehungsweise eines Standortes erfolgt hier jeweils im Rahmen der Antragsberatung zwischen Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde.

Derzeit gibt es in Hamburg 67 Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt 121,9 Megawatt (sieben in Ochsenwerder, neun in Neuengamme, zehn in Altengamme, fünf in Curslack, 13 in Francop, zwei in Neuenfelde, vier in Neuland, drei in Georgswerder und 14 im Hafen).

Es stehen derzeit sechs Windkraftanlagen auf Flurstücken, die sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden. 13 Windkraftanlagen befinden sich auf Flurstücken von öffentlichen Unternehmen. 48 Windkraftanlagen befinden sich auf Flurstücken von Privateigentümern beziehungsweise Privatunternehmen.

Im Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie zu Flächen, Planungen und Genehmigungen für die Windenergienutzung an Land wird auf Seite 20 mitgeteilt, dass in Hamburg 0,2 Prozent der Flächen im Verhältnis zur Landesfläche für Windkraftanlagen rechtswirksam ausgewiesen wurden (https://www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Downloads/E/EEG-Kooperationsausschuss/2021/bericht-bund-laenderkooperationsausschuss-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

Welche Planungen zur Erweiterungen bestehen, teilt der Senat nicht mit. Hier wird darauf verwiesen, dass die zuständige Behörde über laufende Antragsberatungen zu Planungen sowohl von privaten als auch von städtischen Vorhabenträgern generell keine Auskünfte erteile. Im Übrigen seien seit 2018 keine weiteren WKA in Hamburg genehmigt worden. Daher befinden sich in Hamburg derzeit auch keine WKA im Bau (22/5245, 4).

Mit Drucksache 22/5245, 5 weist der Senat darauf hin, dass neben dem Außenbereich die Errichtung von WKA auch im Industriegebiet wie zum Beispiel dem Hamburger Hafen möglich sei. Hier befinden sich bereits 14 der 67 Hamburger WKA, sie haben eine installierte Leistung von 43,7 Megawatt.

Die Bremer Klima-Enquetekommission hat auf Grundlage von gutachterlichen Stellungnahmen ermittelt, dass der Bremer Senat Windkraftanlagen in Gewerbegebieten ermöglichen und auch kurzfristig weitere Flächen für den Neubau ausweisen soll. Diesen Ansatz muss auch endlich die Stadt Hamburg umsetzen. Nur so lässt sich der Ausbau der Windenergie im Einklang mit der Akzeptanz der Hamburgerinnen und Hamburger realisieren. Eine weitere Belastung der Gebiete z.B. in Bergedorf, in denen schon viele der Hamburger Windkraftanlagen stehen, ist vor allem mit Blick auf die erheblichen Auswirkungen auf die Anwohner zu vermeiden.