Mit Drucksache 22/8120 teilt der Senat mit, dass als „Bettelampeln“ umgangssprachlich Lichtsignalanlagen mit einer Anforderungsschaltung bezeichnet werden, mit der der zum Kraftfahrzeugverkehr parallel laufende Fuß- und gegebenenfalls auch Radverkehr ausschließlich durch eigene Anforderung freigegeben wird.
Seit 2013 hat sich deren Anzahl in Hamburg von 152 auf 76 im Jahr 2022 reduziert. Mindestens 46 der verbleibenden Bettelampeln sollen bis Ende 2024 umgerüstet werden, einschließlich der verbleibenden Bettelampeln in Bramfeld und Farmsen-Berne.
Zukünftig wird es bei uns keine Bettelampeln mehr geben, in Steilshoop ist dies jetzt schon der Fall.
Bettelampel in Bramfeld
Bramfelder Chaussee/Steilshooper Allee
Bramfelder Chaussee/Werner-Otto-Straße
Bramfelder Chaussee/Haldesdorfer Straße
Bramfelder Chaussee/Fabriciusstraße
Bramfelder Chaussee/Herthastraße
Bramfelder Chaussee/Moosrosenweg
Bettelampel in Farmsen-Berne
Berner Heerweg/Berner Brücke