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Wie bei der Grundsteuer: – Auch bei den Dichtungsnachweisen ist der Senat kein Vorbild: Bürger halten sich an Vorgaben und zahlen teure Firmen, die Stadt selber macht sich einen schlanken Fuß (knapp 50 Prozent nicht geprüft) – Abschaffung wie in Schleswig-Holstein nicht geplant – Prüfung für Wohngebäude alle 25 Jahre

Die Stadt Hamburg verpflichtet alle Eigentümer, eine Überprüfung der Abwasserleitungen vorzunehmen. Für Wohngrundstücke ist der Dichtheitsnachweis alle 25 Jahre (in Wasserschutzgebieten alle zehn Jahre) zu erbringen. Für gewerbliche Abwässer gelten abweichende Prüffristen.

Mangels Firmen zahlen Bürger teils horrende Preise. Die Stadt selbst jedoch hält sich nicht an die eigenen Vorgaben, welche seit 2014 gelten und bis 2020 verlängert wurden. Lediglich 354 wiesen einen Dichtungsnachweis auf, unglaubliche 395 Liegenschaften weisen noch keinen Dichtungsnachweis auf. Bei 54 konnte der Senat nicht mal eine Angabe machen (Bemerkung „k.A“) (Drs. 22/10499, Anlage 1). Demnach haben mehr als 50 Prozent der eigenen Immobilien noch keinen Dichtungsnachweis eingeholt.

Bürger müssen sich aber keine Sorgen machen: Sollte bis zum 31. Dezember 2020 kein Nachweis der Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage im Erdreich erstellt worden sein, so wurde und wird aktuell kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Haben Eigentümerinnen und Eigentümer das Mögliche und Zumutbare getan, um einen Dichtheitsnachweis erstellen zu lassen, so wird auch in Zukunft auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet, auch wenn der Dichtheitsnachweis erst verfristet erstellt wird, so der Senat mit 22/10499, 4.

Schleswig-Holstein hat die Dichtheitsprüfung abgeschafft. Die Abschaffung der Dichtheitsprüfung sei in Hamburg nicht geplant. Schäden an den in vielen Fällen Jahrzehnte alten Abwasseranlagen bleiben ohne die Dichtheitsprüfungen und daraus resultierenden Dichtheitsnachweise unentdeckt und werden nicht saniert. Über Leckagen kann mit Schadstoffen belastetes Abwasser austreten und den Boden und das Grundwasser verunreinigen. Um Schadstoffeintritte in den Boden und das Grundwasser zu verhindern, ist als präventive Maßnahme die wiederkehrende Dichtheitsprüfung erforderlich, so der Senat. Wenn diese Maßnahme so wichtig ist, verwundert es, dass selbst der Senat dieser Vorgabe nicht nachkommt.

Hintergrund:

Undichte Abwasserleitungen können die Umwelt und unser Grundwasser schädigen. Die Stadt Hamburg verpflichtet daher alle Eigentümer, eine Überprüfung vorzunehmen. Auf Grundlage des Hamburgischen Abwassergesetzes, wurden 1997 erstmals verbindliche Fristen für den Dichtheitsnachweis für bestehende Entwässerungsanlagen veröffentlicht. Im Jahr 2014 wurde die Frist für bestehende Entwässerungsanlagen für häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten bis zum 31.12.2020 verlängert.