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Welche Anforderungen muss eine Grünbedachung aufweisen?

Der Senat hat mit der „Gründachstrategie für Hamburg“ ein qualitativ hochwertiges Förderprogramm für Dachbegrünungen aufgelegt.

Die Gründachförderung ist ein Instrument der direkten Förderung über Zuschüsse, um finanzielle Anreize für Förderberechtigte zu setzen, Dachbegrünungen im ganzen Stadtgebiet, sowohl bei Neubau als auch im Bestand freiwillig umzusetzen. Die Maßnahme dient dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, insbesondere der grünen Infrastruktur.

Die Förderrichtlinie für die Herstellung von Dachbegrünung und begrünten Fassaden („Hamburger Gründachförderung“) der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) benennt die Kriterien für förderfähige Gründächer.

Gefördert werden:

  • Ökologisch hochwertige Gründächer auf Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer (Flachdächer und Dächer mit einer Neigung bis zu 30°). Förderfähig sind alle Baukosten, die im Zusammenhang mit Maßnahmen ab der Oberkante der Dachabdichtung bzw. bei der nachträglichen Einrichtung des Wurzelschutzes und der Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) entstehen.
  • Die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten der Dachbegrünung von der Wurzelschutzschicht bis zu den Pflanzen und der Fertigstellungspflege.
  • Freiwillige Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen.
  • Dachbegrünungen ab einer Mindestgröße von 20 m² Nettovegetationsfläche und mit mindestens 8 cm bzw. 12 cm Substratdicke.
  • Darüber hinaus werden auf Antrag Zuschläge für Vorhaben in der Inneren Stadt, Flächen der Freiraumnutzung, Verbesserung der Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit, Kombination mit solarer Energiegewinnung sowie Erhöhung der Abflussverzögerung gewährt.

 

Werden über baurechtliche oder naturschutzrechtliche Vorgaben hinaus zusätzliche Maßnahmen wie die Erhöhung der Substratdicke oder die Freiraumnutzung für eine Dachbegrünung vorgesehen, kann ebenfalls eine Förderung gewährt werden (22-11656)