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Was lange währt, kommt endlich: Pilotprojekt zur SocialCard für neu ankommende Asylbewerber gestartet

Nach langem Warten und intensiver Vorbereitung ist es endlich soweit: Das Pilotprojekt zur SocialCard neu ankommende Asylbewerber ist gestartet. Die SocialCard ist ein innovatives Instrument, das Leistungsempfängerinnen und -empfängern einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu staatlichen Geldleistungen ermöglicht. Gleichzeitig entlastet sie die Verwaltung und schafft Effizienz in der Abwicklung von Leistungen.

Die SocialCard funktioniert als Visa Guthaben-Karte ohne hinterlegtes Konto und bietet einen diskriminierungsfreien Zugang zu staatlichen Geldleistungen. Ein großer Vorteil besteht darin, dass Leistungsempfängerinnen und -empfänger nicht mehr persönlich zu Behörden oder Kassenstellen gehen müssen, was Zeit und Aufwand spart. Gleichzeitig entlastet die SocialCard die bezirklichen Zahlstellen erheblich.

Das Pilotprojekt startet zunächst mit der Ausgabe von SocialCards an neu ankommende Asylsuchende, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese Karten ermöglichen es, den bundesrechtlich festgelegten Betrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens direkt auf die Karte zu laden. Jede volljährige Person über 18 Jahre erhält eine eigene Karte, während Geldbeträge für Kinder unter 18 Jahren auf die Karte der Eltern geladen werden.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Kreditkarten gibt es bei der SocialCard keinen Kreditrahmen. Es kann nur der aufgeladene Betrag genutzt werden, was eine bessere Kontrolle über die Ausgaben ermöglicht. Die Nutzung ist sowohl physisch als Karte als auch über eine App auf dem Smartphone möglich, bei allen Geschäften und Dienstleistern, die Kartenzahlung akzeptieren.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Die SocialCard kann weder im Ausland noch im Online-Handel genutzt werden, und Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich. Dies soll verhindern, dass Betroffene dazu gedrängt werden könnten, ihr Guthaben ins Ausland zu transferieren, beispielsweise an kriminelle Organisationen.

Das Pilotprojekt in Hamburg wird als wichtiger Schritt zur bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und -empfänger angesehen. Die gesammelten Erfahrungen fließen in das weitere Verfahren ein, das voraussichtlich bis zum Sommer 2024 abgeschlossen sein wird. Bis dahin werden zahlreiche Kommunen in Deutschland eigene Bezahlkartensysteme erproben.

Für weitere Informationen zur SocialCard besuchen Sie bitte die offizielle Website unter: https://www.hamburg.de/socialcard.