Der nächste formale Verfahrensschritt für beide Bebauungsplanverfahren ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB-Beteiligung), wann diese beginnen soll, ist noch nicht bekannt, so der Senat mit Drucksache 22-11324. Es wird somit noch dauern. Seit Jahren liegt die Fläche brach. Eine funktionsfähige Sporthalle wurde abgerissen, weil man schnell bauen wollte. Sportvereine mussten auf Hallenzeiten verzichten. Der fehlende Zeitplan und die Verzögerungen zeigen, dass man die Sporthalle länger hätte betreiben können. Aber man wollte wohl Fakten schaffen und sitzt nun auf einem leeren Gelände.
Weiter teilt der Senat mit, dass Voraussetzung für den Bau die Vorweggenehmigungsreife beider Bebauungspläne, die abgeschlossene vorlaufende Verlagerung der Sportflächen sowie die Fertigstellung des neuen Tierhauses im Bereich der heutigen Produktionsschule des Trägers Alraune (Fritz-Flinte-Ring 41a/b) ist. Seit Jahren wartet der 1. F.C. Hellbrook auf einen neuen Kunstrasenplatz. Der bestehende Grandplatz musste bereits kostspielig saniert werden.
Zur Eigentümerstruktur der Fläche teilt der Senat mit, dass bis auf das Flurstück 1280 der Gemarkung Steilshoop sich sämtliche Grundstücke in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Steilshoop 11 und 12 im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) befinden. Das Flurstück 1280 befindet sich in Privateigentum, die FHH ist Erbbaurechtsnehmerin dieser Fläche.