Seit 2001 verpflichtet sich die Stadt Hamburg, zu mindestens 6 % Menschen mit Schwerbehinderung oder diesen Gleichgestellten anzustellen. Eine gute Sache, denn die gesetzliche Quote beträgt nur 5 %.
Doch ausgerechnet die Behörde für Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hält sich nicht an diese Vorgabe und beschäftigt nur 5,18 % schwerbehinderte Menschen. Dies fand ich mit meiner Kleinen Schriftlichen Anfrage 22/10797 heraus.
Insgesamt wird die Quote im öffentlichen Dienst Hamburgs zwar mit 6,88 % (2021) übererfüllt. Doch die Behörde, die sich der Gleichstellung verschreibt, fordert sogar in der „Dresdner Erklärung“, dass „die öffentlichen Arbeitgeber ihrer besonderen Vorbildfunktion gerecht werden und für diese eine Festschreibung der Pflichtquote auf 6 Prozent“ geregelt werden soll.
Die Behörde will also den Bundesländern, die diese freiwillige Quote noch nicht haben, vorschreiben, diese einzuführen – ohne sie selbst einzuhalten. Die Behördenleiterin ist übrigens die Senatorin und Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank. Und zwar seit April 2015 – in fast acht Jahren hat sie es nicht geschafft, dem Anspruch des Namens ihrer Behörde gerecht zu werden.
Auch die Behörde für Inneres und Sport tut sich schwer: Hier sind nur 4,58 % schwerbehinderte Menschen angestellt. Die Schulbehörde ist Klassenschlechteste mit 4,41 %.
Bei den öffentlichen Unternehmen gibt es sogar 5 Fälle, in denen Schwerbehindertenquote von 0 % liegt:
- HamburgMusik gGmbH,
- Filmförderung Hamburg Schleswig Holstein GmbH,
- Hamburg Kreativ GmbH (alle drei der Behörde für Kultur und Medien unterstellt),
- IBA Hamburg GmbH (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) und
- hamburg.de GmbH & Co. KG (Behörde für Wirtschaft und Innovation)
23 von 42 öffentlichen Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz der Stadt sind und mindestens 20 Arbeitsplätze aufweisen, haben eine schlechtere Schwerbehinderten-Beschäftigtenquote als die gesetzlich geforderten 5 Prozent. Das heißt: 55 Prozent der öffentlichen Unternehmen, für die die Stadt hauptsächlich für die Beschäftigung von Schwerbehinderten zuständig ist, stellen diese gar nicht oder in zu geringem Maße ein.
Dass es durchaus funktionieren kann, Menschen mit Behinderung in eine sichere Beschäftigung zu bringen, zeigt als Spitzenreiter die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration mit einer Quote von 13,42 %.
Wussten Sie aber, dass 13 Prozent nicht 13 Prozent sind? Die Berechnungsgrundlage, die im Kennzahlenbuch des Personalberichts der Stadt Hamburg (und im Gesetz) zu finden ist, zeigt folgende Beispiele auf:
– schwerbehinderte Azubis zählen doppelt: sie werden auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet
– einzelne schwerbehinderte Beschäftigte können auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden
Die Grünen im Senat reden viel von Diversität und Gleichstellung. Doch tatsächlich Fakten schaffen sie selten. Ohne eine aufmerksame CDU-Opposition würde die Selbstbeweihräucherung wohl noch höhere Blüten treiben.
Quellen:
– Erlass zur Teilhabe und Förderung von schwerbehinderten Beschäftigten und schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern im hamburgischen öffentlichen Dienst – Teilhabeerlass – vom 7. August 2012 https://www.hamburg.de/personalamt/veroeffentlichungen/3894984/teilhabeerlass/
– Drs. 22/10797
– Personalbericht 2022, Drs. 22/8840
– Dresdner Erklärung (Gleichstellung): https://www.hamburg.de/skbm/15491576/dresdner-erklaerung/
– Drs. 16/6498