Freiwilligenprojekte und -initiativen können im Rahmen der Förderrichtlinie „Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements“ auch in diesem Jahr unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung von bis zu 30.000 Euro erhalten. Anträge können bis Ende August bei der Sozialbehörde gestellt werden.
Mit der Hamburger Engagementstrategie hat der Hamburger Senat unter anderem beschlossen, die niedrigschwellige Projektförderung zu verstetigen und für das gesamte freiwillige Engagement zu öffnen. Neben der bezirklichen Förderrichtlinie gibt es seit Mitte 2021 auch die Förderrichtlinie für Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements, über die hamburgweite Projekte gefördert werden können. Für das kommende Jahr stehen in diesem Rahmen insgesamt 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung, wobei jede und jeder Zuwendungsempfangende und Zuwendungszweck in der Regel mit 5.000 bis 30.000 Euro pro Jahr unterstützt werden kann.
Mit dem Förderbudget sollen Projekte und Initiativen gefördert werden, die primär durch freiwilliges Engagement getragen werden. Voraussetzung ist, dass sich die Aktivitäten auf das gesamte Stadtgebiet beziehen oder zumindest ohne erkennbaren bezirklichen Schwerpunkt sind. Das Budget soll genutzt werden, um Projekte des freiwilligen Engagements zu fördern, die beispielsweise die Vernetzung lokaler Akteurinnen und Akteure, digitale Kompetenzen der Engagierten oder bestimmte Zielgruppen wie Geflüchtete oder Menschen mit Behinderungen unterstützen.
Hinweise zu den Antragsunterlagen, Informationen zur Förderung der Projekte sowie zu Ansprechpersonen sind unter Förderrichtlinie für „Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements“ abrufbar. Die Antragsfrist zur Förderung von Projekten im kommenden Jahr ist der 31. August 2024.