Skip to content Skip to footer

VG Hamburg legt hamburgische Besoldung für das Jahr 2022 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor!

In einem bemerkenswerten Schritt hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg die hamburgische Besoldung für das Jahr 2022 dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der Beschluss ist insbesondere bedeutsam, weil er sich nach bisherigem Kenntnisstand als erster gerichtlicher Beschluss in Deutschland mit dem Thema des sogenannten Partnereinkommens befasst.

Die Thematik des Partnereinkommens, bei der die Besoldung von Beamten unter Berücksichtigung des Einkommens ihres Partners angepasst wird, hat in den vergangenen Jahren in mehreren Bundesländern an Bedeutung gewonnen. Hamburg gehört zu den Dienstherren, die dieses Modell in den letzten beiden Jahren eingeführt haben. Durch den Beschluss des VG Hamburg, diese Regelung zur verfassungsrechtlichen Überprüfung weiterzuleiten, könnte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weitreichende Konsequenzen haben.

Sollte das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss kommen, dass die Regelungen zur Berücksichtigung des Partnereinkommens nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, könnte dies die Besoldungsgesetzgebung in mehreren Bundesländern beeinflussen. Andere Dienstherren, die ein vergleichbares Modell implementiert haben, wären von einer solchen Entscheidung ebenfalls betroffen und könnten gezwungen sein, ihre Besoldungsstrukturen zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.

Der dbb beamtenbund und tarifunion Hamburg hat die Bedeutung dieses Schritts betont und erklärt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine wichtige Klärung zur Verfassungsmäßigkeit solcher Besoldungsregelungen herbeiführen wird. Diese Entwicklung wird mit Spannung verfolgt, da sie einen Präzedenzfall für die Bewertung des Partnereinkommens in der deutschen Besoldungspolitik darstellt.