Zwischen den Straßen Fahrenkrön und Rönk liegt der Tegelweg in einer Tempo-30-Zone. Die Straßenverkehrsbehörde hat bereits 2011 der Verlängerung der bestehenden Tempo-30-Zone im Tegelweg zugestimmt. Erforderlich hierfür ist jedoch weiterhin eine Umgestaltung des Tegelwegs in dem neu hinzukommenden Bereich (21-6784 ) Ob und wann eine Umsetzung erfolgen kann, ist bisher noch nicht bekannt.
Begründung durch das PK38
Anlässlich der Drucksachen 18-4652 und 18-4652.1 des Bezirksamtes Wandsbek wurde bereits im Jahr 2011 eine vorläufige straßenverkehrsbehördliche Anordnung durch das PK 38 gefertigt, in der die Einrichtung bzw. die Verlängerung der bereits bestehenden Tempo-30-Zone angeordnet wurde.
Hierzu waren und sind auch immer noch diverse Maßnahmen erforderlich, um eine Anordnungsfähigkeit aufgrund der Vorgaben aus der Straßenverkehrs-Ordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift zu erreichen. So sind unter anderem vor der Umsetzung unzulässige Verkehrszeichen (VZ) zu entfernen und die Fußgängerlichtzeichenanlage (F-LZA) Tegelweg / Ophof zurückzubauen.
Um das angestrebte niedrige Geschwindigkeitsniveau auf Dauer zu erzielen, reicht häufig die Aufstellung von Schildern nicht aus. Wesentliche Kriterien für die Akzeptanz dieser Regelung sind die Gebietsgröße, das Straßenumfeld die Gleichartigkeit der Straßen, Einengung der Fahrbahn durch Markierung von Längs- Senkrecht- oder Schrägparkständen oder Sperrflächen am Fahrbahnrand und ggf. bauliche Änderungen.
Bei einer erneuten konkreten Planung zur Umsetzung einer Tempo-30-Zone in diesem Bereich sollte die Straßenverkehrsbehörde des PK 38 erneut frühzeitig eingebunden werden.