Verkehrsspiegel bieten die Möglichkeit, gefährliche Kreuzungsgeschehen und Aus- beziehungsweise Einfahrten dauerhaft und mit geringem Mitteleinsatz zu entschärfen. In Hamburg findet man derlei Spiegel gar nicht.
Mit Drucksache 22/6028 teilt der Senat mit, dass Verkehrsspiegel nicht nur Vorteile erzeugen, sondern bergen aufgrund ihrer gewölbten Bauart, Materialität und Funktionsbedingungen auch Sicherheitsrisiken, die es aus polizeilicher Sicht zu vermeiden gilt. Aufgrund ihrer Spiegelwölbung verzerren sie das Bild und führen zu Irrtümern beim Schätzen von Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge. Bedingt durch die Bildverzerrung können die Silhouetten einspuriger Verkehrsteilnehmender oder Fußgängerinnen und Fußgänger nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden. Sollten sie aus den unterschiedlichsten Gründen verdreht oder schief stehen, kann ein unbeabsichtigter Verkehrsbereich dargestellt werden, wodurch zusätzliche Gefahren entstehen können.
Aus diesen Gründen wird ein Einsatz von Verkehrsspiegeln auf öffentlichem Grund sowohl durch die Straßenbaulastträger als auch durch die Straßenverkehrsbehörden in Hamburg unter Verkehrssicherheitsaspekten kritisch gesehen und ist keine weitere Installation zurzeit vorgesehen.
Da sie weder reguläre Verkehrszeichen noch Verkehrseinrichtungen nach den Bestimmungen der §§ 39 und 43 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind, können sie auch nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.