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Rot-Grüne Koalition plant Verdichtung von Einfamilienhäusern auf Erbbaurechtsgrundstücken – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Rot-Grüne Koalition plant Verdichtung von Einfamilienhäusern auf Erbbaurechtsgrundstücken

Insbesondere in Gebieten mit hohem Entwicklungspotenzial soll laut Senat aus strategischen Gründen eine Sicherung von vornehmend städtischen Flächen vorgenommen werden, um diese langfristig für das Allgemeinwohl entwickeln zu können. So hat der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksversammlung (BV) Wandsbek in der Presse mitgeteilt, dass man die Nachverdichtungspotenziale in Erbbaurechtsgebieten heben möchte.

 

Die Finanzbehörde arbeitet derzeit gemeinsam mit dem Bezirksamt Wandsbek an der Ausarbeitung einer Handlungsgrundlage, um den Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmern zeitnah so weit wie möglich Planungssicherheit zu den Erbbaurechtsverträgen zu geben. Eine entsprechende Analyse wird voraussichtlich bis Ende des zweiten Quartals 2021 vorliegen.

Im Bezirk Hamburg-Nord wird das im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Bauverbot für Einfamilienhäuser rigoros umgesetzt. Dieses Modell scheint nun auch in anderen Teilen Hamburgs Schule zu machen.

 

In den Stadtteilen Bramfeld und Farmsen-Berne gibt es viele mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke, die über das Erbbaurecht vergeben sind. In der Vergangenheit sind diese problemlos von der Stadt verlängert worden, aber wie sieht es für die in den nächsten Jahren auslaufenden Erbbauverträge aus?

 

Wenn man die Planung von Rot-Grün konsequent weiterdenkt, ist zu erwarten, dass die Erbbauverträge für Einfamilienhäuser zugunsten des Neubaus von Mehrfamilienhäusern gekündigt werden.

 

Leider handelt es sich hierbei nicht mehr nur um eine Befürchtung, sondern tatsächlich um konkrete Planungen. So hat der SPD-Fraktionsvorsitzende in der Bezirksversammlung (BV) Wandsbek in der Presse mitgeteilt, dass man die Nachverdichtungspotenziale in Erbbaurechtsgebieten heben möchte.

 

Der Senat teilt dazu mit (Drs. 22/3749), dass er dem nachhaltigen und vorausschauenden Umgang mit dem Grund und Boden im städtischen Besitz in Zeiten von zunehmender Flächenknappheit und anhaltendem Nachfragedruck große Bedeutung zumisst.

 

Gemäß der Neuausrichtung der Bodenpolitik, ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als ausführende Behörde insbesondere dazu aufgefordert, städtischen Grundbesitz vorzugsweise im Erbbaurecht zu vergeben oder laufende Erbbaurechte zu verlängern.

 

Insbesondere in Gebieten mit hohem Entwicklungspotenzial soll aus strategischen Gründen eine Sicherung von vornehmend städtischen Flächen vorgenommen werden, um diese langfristig für das Allgemeinwohl entwickeln zu können.

 

Die Finanzbehörde arbeitet derzeit gemeinsam mit dem Bezirksamt Wandsbek an der Ausarbeitung einer Handlungsgrundlage, um den Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmern zeitnah so weit wie möglich Planungssicherheit zu den Erbbaurechtsverträgen zu geben. Eine entsprechende Analyse wird voraussichtlich bis Ende des zweiten Quartals 2021 vorliegen.

 

Hoffen wir, dass der Senat hier Recht behält.

 

Die Erbbaurechtsverträge in der Siedlergemeinschaft Carlshöhe haben beispielsweise eine Rest-Vertragslaufzeit von weniger als 30 Jahren, daher verweigern Banken immer öfter die Finanzierung von Baumaßnahmen.

 

Auch ist der erhöhte Erbpachtzins für Anbauten oft ein K.O.-Kriterium. Die Entwicklung des gesamten Stadtquartiers kommt damit zum Stillstand und das Erreichen wichtiger klimaschutzpolitischer Ziele wird verhindert, da z.B. nicht energetisch saniert wird.

 

Der Senat erklärt dazu, dass er die energetische Sanierung und damit das Erreichen klimapolitscher Ziele unterstützt. Bereits in der Vergangenheit konnten demnach individuelle Lösungen gefunden werden, um dem Begehren nach einer energetischen Sanierung der Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmer entgegenzukommen. Wie genau diese aussahen, wird nicht näher erläutert.

 

Eine reine energetische Sanierung von Erbbaurechtsobjekten führt laut Senat nicht zu einer Erhöhung des Erbbauzinses. Lediglich die bauliche Erweiterung um zusätzliche Wohn- oder Geschossfläche begründet die Erhöhung des Erbbauzinses.

 

Mit Abschluss des Auftrags der Bezirksversammlung wird eine verbindliche Verfahrensgrundlage geschaffen sein, so glaubt der Senat. Ziel ist es, das Erbbaurecht, weiterhin als nachhaltiges, bodenpolitisches Instrument zu nutzen, um den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit in Zeiten von steigenden Bodenpreisen, erhöhten Lebenskosten und Bodenspekulation zu bieten.

 

Für die Besitzer von Einfamilienhäusern ein schwacher Trost. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Finanzbehörde gemeinsam mit dem Bezirksamt Wandsbek eine Handlungsgrundlage schaffen kann, die ihnen ihre Planungssicherheit zurückgibt.