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Verbot des „Islamischen Zentrums Hamburg“ (IZH) – Durchsuchungen in Hamburg

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat heute das „Islamische Zentrum Hamburg e. V.“ (IZH) und seine bundesweiten Teilorganisationen verboten. Grund für das Verbot ist die Einstufung des IZH als extremistische Organisation des Islamismus, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Aktivitäten des IZH richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, den Gedanken der Völkerverständigung und verstoßen gegen Strafgesetze. Auch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz hat das IZH seit vielen Jahren intensiv beobachtet und Erkenntnisse geliefert, die zu dem Verbot beigetragen haben.

Am frühen Mittwochmorgen fanden auf Ersuchen des Bundesinnenministeriums Durchsuchungen in acht Bundesländern statt, wobei der Schwerpunkt in Hamburg lag. Betroffen waren Personen und Objekte, die dem IZH und seinen Teilorganisationen zugeordnet werden. Die sogenannte „Blaue Moschee“ an der Außenalster wurde vom Bundesinnenministerium geschlossen und beschlagnahmt. Sie steht nun unter der Verwaltung des Bundes. Der Senat wird über die weiteren Schritte informiert und zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium über mögliche zukünftige Nutzungen beraten.

Im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens hatte das BMI zuletzt im November 2023 umfangreiche Durchsuchungen durchführen lassen.

Weitere Informationen zum IZH als islamistische Einrichtung sowie als wichtige, von Teheran gesteuerte Vertretung des iranischen Regimes in Europa sind auf der Homepage des Landesamtes für Verfassungsschutz unter www.hamburg.de/verfassungsschutz zu finden.