Hamburg rühmt sich als Stadt der sozialen Gerechtigkeit und fairer Bezahlung. Doch ein Blick in die Drucksache 22/18101 zeigt: Der Senat zahlt einigen seiner eigenen Beamten so wenig, dass sie eine staatliche Zulage brauchen, um nicht unter das Existenzminimum zu rutschen.
Der Senat wiegelt ab: Es seien nur wenige betroffen – genau 33 Beschäftigte aus essenziellen Bereichen des öffentlichen Dienstes:
- Finanzbehörde (Steuerwesen): 8 Beschäftigte
- Behörde für Inneres und Sport (Polizei): 7 Beschäftigte
- Behörde für Inneres und Sport (Feuerwehr): 10 Beschäftigte
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Wachtmeisterdienst): 4 Beschäftigte
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Justizvollzug): 4 Beschäftigte
Weil ihre Grundbesoldung nicht ausreicht, um den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Abstand zur Grundsicherung einzuhalten, erhalten sie eine Besoldungsergänzungszulage. Diese dient dazu, das Einkommen auf ein Mindestniveau anzuheben – allerdings nur vorübergehend und ohne Einfluss auf die Altersversorgung.
Doch genau diese Argumentation entlarvt die Absurdität: Wenn es doch so wenige sind – warum bezahlt man sie dann nicht einfach anständig? Warum wird stattdessen an einer Notlösung festgehalten, die später in Altersarmut führt?
Besonders perfide: Die Zulage entfällt im Ruhestand. Wer heute schon darauf angewiesen ist, droht später in finanzielle Not zu geraten. Eine Lösung? Wurde diskutiert – und abgelehnt.
Hamburg fordert faire Löhne von Unternehmen, doch beim eigenen Personal kneift es. Wenn die Zahl so gering ist, sollte es doch kein Problem sein, sie fair zu bezahlen. Der Senat muss endlich handeln – bevor sich der öffentliche Dienst endgültig ins soziale Abseits bewegt.