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Für alle Hausbesitzer – Überprüfung privater Entwässerungsanlagen – Frist für Nachweis der Dichtheit endete am 31.12.2020 – Sanktionen drohen! – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Für alle Hausbesitzer – Überprüfung privater Entwässerungsanlagen – Frist für Nachweis der Dichtheit endete am 31.12.2020 – Sanktionen drohen!

Undichte Abwasserleitungen können die Umwelt und unser Grundwasser schädigen. Die Stadt Hamburg verpflichtet daher alle Eigentümer, eine Überprüfung vorzunehmen.

 

Wer aufgrund der Corona-Pandemie letztes Jahr keinen Termin mehr bekommen hat, muss sich jedoch nicht vor Strafen fürchten, sofern er einen Termin für dieses Jahr vereinbart hatte.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gibt bekannt, dass die Stadt in den vergangenen Jahren bereits den Großteil des öffentlichen Sielnetzes geprüft und saniert hat. Eine Sanierung, so die Behörde, sei allerdings nur zweckmäßig, wenn auch private Entwässerungsanlagen auf ihre Dichtheit geprüft werden. Hamburger Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer waren dazu verpflichtet, bis Ende des vergangenen Jahres zu überprüfen, ob die auf ihrem Grund laufenden Abwasser- und Entwässerungsrohre dicht ist.

 

Undichte Abwasserleitungen können Schmutzwasser, das eigentlich zur Kläranlage transportiert werden soll, in den umgebenden Boden und schließlich in das Grundwasser sickern lassen.

 

Auf Grundlage des Hamburgischen Abwassergesetzes wurden 1997 erstmals verbindliche Fristen für den Dichtheitsnachweis für bestehende Entwässerungsanlagen veröffentlicht. Im Jahr 2014 wurde die Frist für bestehende Entwässerungsanlagen für häusliches Abwasser außerhalb von Wasserschutzgebieten bis zum 31.12.2020 verlängert.

 

Ausgenommen sind Neubauten außerhalb von Wasserschutzgebieten ab 1996, wenn der vorgeschriebene Dichtheitsnachweis für die Entwässerungsanlage für häusliches Abwasser vorliegt. Bei Entwässerungsanlagen ist alle 25 Jahre ein erneuter Dichtheitsnachweis erforderlich. Für Entwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten ist die Frist bereits abgelaufen.

 

Zahlreiche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Hamburg haben ihre Entwässerungsanlage bereits von einem zertifizierten Fachbetrieb prüfen lassen.

 

Für all diejenigen, die noch keinen Nachweis über die Dichtheit ihrer Entwässerungsanlage haben, hat die Umweltbehörde Hinweise zu dem Thema unter www.hamburg.de/abwasserleitung bereitgestellt. Hier finden sich Informationen darüber, was die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der Dichtheitsprüfung erwartet, welche Leitungen überhaut zu prüfen sind und Links zu den Adressen der für Hamburg zertifizierten Fachbetriebe.

 

Bedingt durch die Auslastung der Firmen und ergänzend durch die Corona-Krise kann es in Einzelfällen schwierig sein, die Dichtheit der Entwässerungsanlage im Erdreich fristgerecht nachzuweisen.

 

Sollten Sie bis zum 31.12.2020 kein Nachweis erbracht haben, wird nun nicht automatisch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang gesetzt, sofern sie wenigstens einen Termin für dieses Jahr vereinbart haben.

 

Haben Sie es gewusst und noch rechtzeitig einen Nachweis erbringen können? Oder haben Sie erst dies Jahr einen Termin bekommen?

 

Nachtrag:

 

Da ich viele Nachfragen zum Thema bekommen habe, habe ich noch einmal beim Senat nachgehackt (Drs 22/3270). Vielen Eigenheimbesitzer/innen war offensichtlich gar nicht klar, dass die Frist zum Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist.

 

Der Senat sieht die Schuld dafür nicht in einer mangelhaften Kommunikation. Vielmehr hat die zuständige Behörde seit Einführung der Vorschrift im Jahr 1997 im Rahmen ihrer Pressearbeit fortlaufend über die Notwendigkeit der Erstellung von Dichtheitsnachweisen informiert, zuletzt am 30. September 2020 mit einer Presseinformation und am 15. Februar 2021 auf Twitter.

 

Folglich sieht der Senat auch keinen Grund, die Frist zu verlängern. So hat das tatsächliche Ablaufen der Frist zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer mittlerweile dazu bewogen, sich der Problematik anzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eine nochmalige Fristverlängerung wäre gerade denjenigen Eigentümerinnen und Eigentümern, die sich regelkonform verhalten haben, nicht zu vermitteln; sie wird vor diesem Hintergrund von der zuständigen Behörde nicht ins Auge gefasst. Vielmehr geht es nun darum, die bislang noch säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer weiter zu informieren und sie auf ihre Verpflichtung hinzuweisen, die Maßnahmen jetzt ggf. nachträglich durchzuführen.

 

Die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Eigenüberwachung der Grundstücksentwässerungsanlage ergibt sich aus § 17b des Hamburgisches Abwassergesetzes. Dazu gehört auch der Dichtheitsnachweis. Die Fristen für den Dichtheitsnachweis sind in den auf Grundlage von § 15 Absatz 2 HmbAbwG im Amtlichen Anzeiger veröffentlichten Technischen Betriebsbestimmungen verbindlich festgelegt. Die aktuell geltenden Fristen wurden am 10. Juni 2014 veröffentlicht.

 

Bisher ist es auch noch nicht zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die zuständige Behörde gekommen. Derzeit liegen noch keine konkreten Planungen vor, Verfahren zur Verfolgung des Verstoßes gegen die Vorschrift in Form von Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.

 

Für die Zukunft gilt: Die Dichtheitsnachweise sind bei Wohngrundstücken außerhalb von Wasserschutzgebieten alle 25 Jahre erneut erstellen zu lassen.

 

Preislich sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde für die Dichtheitsprüfung eines Einfamilienhauses mit einer Anschlussleitung von ca. 10 Meter Kosten zwischen 300,00 € und 500,00 € zu erwarten.

 

Die zertifizierten Fachbetriebe haben zurzeit eine sehr hohe Auslastung, sodass aktuell bereits Termine für die erste Jahreshälfte 2022 vergeben werden.

 

Gewarnt wird vor nicht zertifizierte Firmen, die den Bürgerinnen und Bürgern Dichtheitsprüfungen und -nachweise anbieten, meist werden diese Angebote an der Haustür gemacht.

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Kommentare: 7
  • #1

    Kurt (Montag, 15 Februar 2021 08:24)

    Hallo Herr Kappe, danke Ihre Infos. Wissen Sie, wie es sich bei Reihenhäusern verhält? Wir haben ein Angebot, sind jedoch auf die Zustimmung der Nachbarn angewiesen.

  • #2

    Sandro Kappe (Montag, 15 Februar 2021 08:49)

    Moin moin,

    die Verpflichtung gilt für alle Parteien. Daher unbedingt einen Termin machen.

    VG
    Sandro Kappe

  • #3

    Klaus (Montag, 15 Februar 2021 15:33)

    Ich höre davon zum ersten Mal.

  • #4

    Simon (Mittwoch, 17 Februar 2021)

    ist mir neu, und es wurden keine Informationen verteilt, was den Institutionen sonst leicht fällt. Ausgerechnet in dieser Zeit auch noch Kosten!!??

  • #5

    Uwe T. (Samstag, 13 März 2021 10:29)

    ich bin zwar noch nicht betroffen von der Nachprüfung und grundsätzlich ist gegen so eine Prüfung auch nichts einzuwenden, allerdings höre ich zum ersten mal von so einem Termin. Die zuständige Behörde sollte vielleicht einmal ihre Informationspolitik überarbeiten. Twitter und andere social media Plattformen sind da wohl nicht der richtige Weg. Es besteht auch keine Pflicht sich täglich mit tausenden von Presseinformationen zu beschäftigen, zumal diese seit über einem Jahr sowieso nur noch von einem Thema dominiert werden. Wie wäre es die betroffenen Besitzer einfach direkt anzuschreiben?? Beim Gebühren eintreiben funktioniert das auch ;-)
    mit besten Grüßen aus Bramfeld.

  • #6

    D. Krosch (Samstag, 13 März 2021 10:41)

    Muss ich das Zertifikat über die erfolgreiche Sanierung der Behörde freiwillig vorlegen oder fordert die Behörde mich dazu auf?

  • #7

    Sandro Kappe (Samstag, 13 März 2021 12:40)

    Das Amt fordert derzeit noch auf. Bisher ist man nicht verpflichtet es proaktiv vorzulegen.

    Vg
    Sandro Kappe