Der Senat hat nun die lang erwarteten Berechnungen für den Ausbau der U5 vorgelegt. Diese enthüllen einen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,23, der aus der Sicht des Senats die erwarteten Gewinne die Gesamtkosten übersteigt. Dabei besteht die Möglichkeit auf bis zu 75 Prozent Bundesförderung für das Projekt, dessen Kosten zwischen 14 und 16,5 Milliarden Euro liegen. Die Frage, ob der Bund, der selbst erhebliche Einsparungen vornehmen musste, sich großzügig beteiligen wird, bleibt abzuwarten.
Die geplante U5 soll auf einer Strecke von etwa 25 Kilometern verlaufen, wovon etwa 24 Kilometer als Linienstrecke dienen. Sie soll wichtige Stadtteile im Osten Hamburgs erschließen, darunter Bramfeld und Steilshoop, und dann durch die City Nord, Winterhude und Uhlenhorst in die Innenstadt führen. Von dort aus wird sie in den Norden entlang der Universität und des Universitätsklinikums bis nach Lokstedt fahren und schließlich zu den Arenen weiterführen. Die U5 soll insgesamt 23 Haltestellen haben, von denen 8 Anschluss an das bestehende U- und S-Bahn-Netz bieten. Nach Fertigstellung sollen täglich etwa 270.000 Fahrgäste die U5 nutzen.
Die geplante U5, Hamburgs ehrgeizigstes Nahverkehrsprojekt, kann aus der Sicht des Senats eine Bundesförderung in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Ein zentraler Faktor für diese Unterstützung ist der beeindruckende Nutzen-Kosten-Faktor (NKV) von 1,23, der im Rahmen der Standardisierten Bewertung ermittelt wurde. Dieser Wert unterstreiche die Rentabilität und Zukunftsträchtigkeit dieses Verkehrsprojekts und macht es zu einer vielversprechenden Investition in die Entwicklung der Stadt.
Konkret bedeutet ein NKV von 1,23, dass für jeden investierten Euro in die U5 Hamburg 1,23 Euro an Nutzen zurückfließen werden. Dieses positive Verhältnis zwischen Investition und Nutzen bildet die Grundlage für die Bundesförderung und zeigt die Wirtschaftlichkeit des Projekts auf. Hamburg hat bereits einen ersten Förderantrag für den ersten Bauabschnitt von Bramfeld bis zur City Nord beim Bund eingereicht und hofft auf eine baldige Zustimmung, um die ersten Bundesmittel noch in diesem Jahr nutzen zu können. Die Gesamtkosten für den gesamten Bau der U5 werden auf 14 bis 16,5 Milliarden Euro geschätzt.
Die Berechnung der Gesamtkosten für die U5 basiert auf der Methodik des kostenstabilen Bauens. Neben den Bau- und Planungskosten von etwa 7,7 Milliarden Euro werden auch potenzielle Kostenrisiken in Höhe von 1,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Darüber hinaus werden inflationsbedingte Preissteigerungen während der Gesamtbauzeit eingeplant. Hierbei hat der Gutachter zwei mögliche Inflationsszenarien betrachtet, je nach Entwicklung der Inflationsraten bis 2041. Dies führt zu einem inflationsbedingten Kostenaufschlag von 5,3 Milliarden Euro bei einer Inflationsrate von 2,2 Prozent pro Jahr und 7,7 Milliarden Euro bei einer Inflationsrate von 3,2 Prozent pro Jahr. Im Vergleich dazu lag die langfristige Inflationsrate des Warenkorbs, auf dem die Schätzung basiert, bei durchschnittlich 2,2 Prozent pro Jahr.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat bereits einen Förderantrag in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für den ersten Bauabschnitt eingereicht. Abhängig von möglichen inflationsbedingten Preissteigerungen könnten weitere 600 Millionen Euro beantragt werden, was insgesamt eine erwartete Förderung von bis zu 1,9 Milliarden Euro ergibt. Dies entspricht etwa 70 Prozent der Gesamtkosten des ersten Abschnitts. Es besteht die Möglichkeit, eine Förderzusage noch in diesem Jahr zu erhalten, und daher beantragt der Senat, die Mittel bereits in diesem Jahr in den Haushalt aufnehmen zu dürfen.
Für die weiteren Bauabschnitte der U5 werden entsprechende Anträge beim Bund im Einklang mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) zu gegebener Zeit eingereicht. Die Finanzierung des Projekts sei aus der Sicht des Senats solide aufgestellt, da bereits 1,9 Milliarden Euro im Sondervermögen für den Schnellbahnausbau Ende 2024 hinterlegt sind.
Der NKV von 1,23 für die U5 ist das beste Ergebnis, das jemals für ein Netzausbauprojekt in Hamburg erzielt wurde. Im Vergleich dazu erhielt die U4 zu den Elbbrücken einen NKV von 1,11 und die U4-Verlängerung auf die Horner Geest einen NKV von 1,10. Der hohe NKV der U5 unterstreicht die Bedeutung dieses Projekts für Hamburg, sowohl aus verkehrlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht.
Die U5 profitiert von der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die es ermöglicht, bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten eines Infrastrukturprojekts durch das BMDV zu finanzieren. Hamburg hat daher den Antrag nach der Gesetzesnovellierung eingereicht, um die bestmögliche Förderung für die U5 zu erhalten.