20 Einzelklagen sind gegen die Bebauung eingegangen. An allen neuen U-Bahn-Stationen soll ein zukunftsfähiges Angebot ergänzender Mobilität eingerichtet werden. Die derzeit durch den Bramfelder SV nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzes, werden für voraussichtlich sieben bis acht Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche für den Bau der U5 Ost benötigt.
Die HOCHBAHN teilt mit, dass die Planfeststellungsbehörde in der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) die Planungen der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) für den ersten Abschnitt der U5 von Bramfeld in die City Nord festgestellt hat. Gegen dieses Verfahren haben einige Anwohnerinnen und Anwohner geklagt.
Im November sind sieben Klagen mit 20 Einzelklägerinnen und Einzelklägern eingegangen, die sich auf die Stadtteile Ohlsdorf, Bramfeld und Alsterdorf beziehen. Die Entscheidung über Zulässigkeit und Begründetheit der Klagen obliegt allein dem Gericht.
Neben der Neupflanzung von 2 ha Neuwald in Kattendorf wurden bisher entlang der U-Bahn-Linie U1 und im Bereich geplanter offener Baugruben zwischen City Nord und Bramfeld Baumfällungen u. a. für Leitungsverlegearbeiten sowie entlang der U-Bahn-Linie U1 zusätzlich Kampfmittelsondierungen durchgeführt.
An allen neuen U-Bahn-Stationen soll ein zukunftsfähiges Angebot ergänzender Mobilität eingerichtet werden. Die konkrete Zahl und Lage einzelner Mobilitätsangebote sind in weiteren Planungsschritten zu konkretisieren und sind nicht Gegenstand der Planfeststellung.
Die derzeit durch den Bramfelder SV nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzes werden für voraussichtlich sieben bis acht Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche für den Bau der U5 Ost benötigt.
Die Baustelleneinrichtungsfläche im Bereich des Basketballplatzes und der Skateanlage wird ab 2023 genutzt. Die detaillierten Planungen für die Verlagerung werden im Laufe des Jahres 2022 fertiggestellt.
Quelle: (22/6566)