Viele Geschäfte in Steilshoop und Bramfeld leiden unter erheblichen Umsatzeinbußen durch die U5-Baustellen. Viele stellen sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen sie eine Entschädigung beantragen können. Ich habe einmal nachgefragt und folgende Antwort erhalten.
Das Vorhaben der Hochbahn für den Neubau der U-Bahn Linie U5 Ost von City Nord bis Bramfeld wurde mit Beschluss vom 30. September 2021 nach § 28 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes planfestgestellt.
Anträge auf Entschädigungen können schriftlich und formlos bei der Vorhabenträgerin eingereicht werden. Gemäß Ziffer 1.5.5 des Planfeststellungsbeschlusses besteht allerdings grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung.
Dies bedeutet, dass die betroffenen Geschäftsinhaber keine gesetzliche Garantie auf eine finanzielle Entschädigung haben, selbst wenn sie wirtschaftliche Nachteile durch die Bauarbeiten erfahren. Es empfiehlt sich jedoch, dass Betroffene dennoch einen Antrag einreichen, um ihre individuellen Fälle zu schildern und eventuell Kulanzregelungen zu erwirken. Dabei ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen beizufügen, die den entstandenen Schaden belegen können.