Trotz Ankündigung schaffte es die Umweltbehörde nicht, zum Ende des Jahres 2021 einen Zwischenbericht vorzulegen. Ein CO2-Controlling wurde immer noch nicht erstellt. Fraglich ist, wie belastbar die derzeitigen Zahlen sind.
Gemäß § 6 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes muss alle zwei Jahre ein Zwischenbericht zum Stand der Zielerreichung und der Umsetzung der Maßnahmen des Hamburger Klimaplans vorgelegt werden. Diese selbstauferlegte Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, wie die Umsetzung des ambitionierten Klimaplans voranschreitet, hat der Senat verfehlt.
Der aktuell gültige Klimaplan stammt aus dem Dezember 2019, die zwei Jahre sind demnach abgelaufen. Im November 2020 ließ der Senat mit Drucksache 22-1983 noch verkünden, dass der nächste Zwischenbericht an die Bürgerschaft mit der Darstellung von Sachständen zu Maßnahmen des Klimaplans zum Ende des Jahres 2021 erfolgen sollte.
Dieses Versprechen wurde nun gebrochen, trotz neu geschaffener Stellen in der Umweltbehörde.
Auf meine Anfrage (22/6966) ließ die BUKEA nun verlauten, dass der Zeitraum zur Ermittlung der Sachstände zu den Maßnahmen verlängert wurde, was zu einer späteren Finalisierung der Drucksache führt. Die Vorlage des Zwischenberichtes soll nun im zweiten Halbjahr 2022 erfolgen.
Dass der Senat ein so wichtiges Thema nicht prioritär behandelt, ist schlicht unglaublich. Es bleibt zu hoffen, dass der Klimabericht tatsächlich im zweiten Halbjahr 2022 erscheint. Viel wichtiger ist jedoch, dass die Maßnahmen ausfinanziert werden und die vielen Einzelmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. An manchen Stellen scheint sich der Senat nämlich ein wenig übernommen zu haben.