Viele Städte haben einen Tierschutzbeauftragen eingesetzt, der sich für die Interessen der Tiere einsetzt. Hamburg hat sich für einen anderen Ansatz entschieden, indem es auf den Tierschutzbeirat setzt. Dieser Beirat, bestehend aus einer breiten Palette von Experten und Organisationen, bearbeitet vielfältige Tierschutzfragen in der Hansestadt. (Drucksache 22/13257)
Der Tierschutz in deutschen Städten ist ein Thema von hoher gesellschaftlicher Relevanz, das kontinuierlich diskutiert und weiterentwickelt wird. In diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche Ansätze zur Organisation und Umsetzung des Tierschutzes in städtischem Kontext. Während Berlin und einige andere Städte einen Tierschutzbeauftragten etabliert haben, um den Schutz von Tieren in der Stadt zu fördern, hat der Hamburger Senat einen alternativen Ansatz gewählt, indem er auf einen Tierschutzbeirat setzt.
In Hamburg besteht der Tierschutzbeirat bereits seit vielen Jahren, dessen Zusammensetzung als interdisziplinär und vielfältig beschrieben wird. Dies ermöglicht eine umfassende Betrachtung verschiedener Tierschutzfragen aus unterschiedlichen Perspektiven und fördert den intensiven Austausch von Fachwissen innerhalb einer spezialisierten Fachgruppe. Die Einsetzung des Tierschutzbeirats erfolgte in Übereinstimmung mit § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden und wird als integraler Bestandteil der Senatsverwaltung angesehen. Die Aufgaben und die Mitgliedschaft im Beirat sind durch die Einsetzungsanordnung, datiert auf den 30. September 2003, geregelt.
Die Mitglieder des Tierschutzbeirats werden aufgrund von Vorschlägen verschiedener Tierschutz- und Naturschutzorganisationen für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft bestellt. In der aktuellen Wahlperiode wurden erstmals auch stellvertretende Mitglieder aus den genannten Organisationen hinzugezogen. Zu den im Tierschutzbeirat vertretenen Organisationen gehören der HTV, „VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz“, der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.“, „TERRA MATER e.V. Umwelt- und Tierhilfe“, „Looki e.V. – Verein zur Tierrettung“ sowie der „Tier- und Naturschutz Hamburg-Rahlstedt e.V.“.
Eine Besonderheit des Tierschutzbeirats in Hamburg ist die Nicht-Öffentlichkeit seiner Sitzungen, die durch § 7 Absatz 3 Satz 1 der Einsetzungsanordnung festgelegt ist. Diese Regelung dient dazu, sensible Daten und Themen in einem geschützten Rahmen effektiv zu diskutieren und die Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder gemäß § 84 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz zu wahren.
In der aktuellen Wahlperiode hat der Tierschutzbeirat verschiedene Schwerpunkte in seiner Arbeit gesetzt. Dazu gehören die Gefahren für Wildtiere durch Rasenmähroboter, der Onlinehandel mit Welpen, Fragen des Tierschutzes bei der Haltung und Zubereitung lebender Tiere wie Zehnfußkrebse oder Muscheln, sowie die Zukunft und Entwicklung des Wildgeheges „Klövensteen“. Weitere Themen umfassen die Prüfung einer Katzenschutzverordnung, das Verbot von Stachelhalsbändern in Bezug auf Schutzhundeführung, und die Situation der Stadttauben. In Bezug auf die finanzielle Unterstützung von Stationen in der Wildtierpflege gab es jedoch aufgrund einer Ablehnung des Senats keine Aussicht auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt Hamburg.
Der Tierschutzbeirat in Hamburg setzt sich also aktiv mit einer breiten Palette von Tierschutzfragen auseinander und trägt dazu bei, den Schutz von Tieren in der Stadt zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Arbeit des Beirats wird kontinuierlich fortgesetzt, um die Anliegen des Tierschutzes in Hamburg voranzutreiben.