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Tierversuche vermeiden – Tierleid mindern – Hamburg muss endlich Alternativlösungen erarbeiten, um Innovationsstandort für Forschung ohne Tierversuche zu werden – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Allein 2019 wurden in Hamburg an insgesamt 186.720 Tieren Versuche durchgeführt. In Hamburg gibt es derzeit sechs aktive Tierversuchseinrichtungen. Gemäß Tierschutzgesetz sollen Kontrollen mindestens alle drei Jahre unter Berücksichtigung möglicher Risiken durchgeführt werden. Zuständig für die Überwachung von Tierversuchseinrichtungen ist in Hamburg die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). Seit 2020 wurden insgesamt 15 tierschutzfachliche Kontrollen in Bezug auf Tierversuche in Hamburg durchgeführt. 2022 soll die für das Jahr 2021 angekündigte neue Professur für tierversuchsfreie Forschung endlich eingesetzt werden. So kann Hamburg hoffentlich zu einem innovativen Standort ohne Tierversuche werden.

Der mediale Aufschrei war groß, als im Februar des letzten Jahres als der Firma LPT (Laboratory of Pharmacology and Toxicology GmbH & Co. KG) vom rot-grünen Senat medienwirksam und passend unmittelbar vor der Bürgerschaftswahl die Erlaubnis entzogen wurde, in Hamburg Tiere zu halten. Ein paar Monate später durfte LPT unter Auflagen in Hamburg wieder öffnen und die Tierversuche gingen weiter.

Um Missstände wie jene in den LPT-Laboren wirksam zu verhindern, hatte sich die CDU bereits 2019 mit einem Antrag in der Bürgerschaft (Drs. 21/18910) u.a. dafür eingesetzt, das Kontrollintervall in allen Tierversuchslaboren auf ein Jahr zu senken und tierfreie Forschungsalternativen zu stärken. GRÜNE und SPD hatten diese Initiative in der Bürgerschaft damals pro forma zwar abgelehnt, die zentralen CDU-Forderungen allerdings kurzerhand als eigenen Antrag eingebracht.

Wie es heute um den Tierschutz bestellt ist, habe ich in drei kleine Anfragen versucht herauszufinden.

(Drs. 22/4155Drs. 22/4282Drs. 22/4326)

Wie der Senat mitteilt, gibt es derzeit in Hamburg sechs aktive Tierversuchseinrichtungen. Gemäß Tierschutzgesetz sollen Kontrollen mindestens alle drei Jahre unter Berücksichtigung möglicher Risiken durchgeführt werden. Dementsprechend ist dieses Intervall in der Regel einzuhalten, erlaubt der zuständigen Behörde jedoch einen gewissen Ermessensspielraum zur Berücksichtigung der einzelnen Umstände.

In der Vergangenheit wurden im Zeitraum zwischen 2015 bis 2017 zugunsten anderer Schwerpunktsetzungen in der Überwachung und unter Berücksichtigung von Risiken drei Einrichtungen nicht kontrolliert. Diese Einrichtungen wurden in den Jahren 2014 und 2018 kontrolliert.

Zuständig für die Überwachung von Tierversuchseinrichtungen ist in Hamburg die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV), eine Unterteilung der Kontrollen nach Bezirken erfolgt aus diesem Grund nicht.

Seit 2020 wurden insgesamt 15 tierschutzfachliche Kontrollen in Bezug auf Tierversuche in Hamburg durchgeführt. Kontrolliert wurden Haltungen sowie konkrete Tierversuche. Hierbei wurden Mängel im Zusammenhang mit der Versuchsdurchführung und -dokumentation, den Kennzeichnungspflichten von Tieren und Käfigen sowie der Sachkunde der Versuchsdurchführenden festgestellt.

Zudem wurde ein von der zuständigen Behörde geforderter Bericht nicht eingereicht. Es wurden mündliche sowie schriftliche Anordnungen zur Mängelabstellung getroffen. In zwei Fällen erfolgte die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, welche derzeit noch nicht abgeschlossen sind.

Zur Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der „Guten Laborpraxis“ (GLP) des Sechsten Abschnitts des Chemikaliengesetzes fand im Jahr 2020 eine Inspektion statt. Bei der Systemüberprüfung wurden keine schwerwiegenden Verstöße gegen die GLP-Grundsätze festgestellt.

Des Weiteren wurde im Jahr 2021 im Rahmen der „Good Manufacturing Practice“ (GMP) bisher eine Kontrolle durchgeführt. Dabei geht es um die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Bestimmungen. Da diese Kontrolle aus mehreren, zum Teil noch ausstehenden Terminen besteht, kann derzeit über die Beanstandungen noch keine Aussage getroffen werden.

Genaue Daten zu den 2020 durchgeführten Tierversuchen, bleibt der Senat schuldig, da diese bis zum 30. Juni 2021 an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übermittelt werden müssen. Dort werden die Angaben im Hinblick auf die Vorgaben der Versuchstiermeldeverordnung und der EU-Kommission überprüft.

Für das Jahr 2020 werden die abschließenden Zahlen gegen Ende 2021/Anfang 2022 erwartet und dann vom BMEL veröffentlicht. Für die letzten Jahre gibt der Senat folgende Zahlen an:

Versuchstierzahlen Hamburg 2017-2019:

JahrÜbermittelt an BMELVeröffentlicht durch BMEL*
2017167.707167.707
2018309.515263.256
2019187.052186.720

 * Die durch das BMEL aufbereiteten Angaben für Hamburg können im Transparenzportal unter https://suche.transparenz.hamburg.de/?q=Versuchstierstatistik%20Hamburg&sort=publishing_date+desc%2Ctitle_sort+asc&esq_not_all_versions=true eingesehen werden.

Eine genaue Aufschlüsselung für das Jahr 2019 habe ich für Sie als Download anbei gefügt.

Ich finde, es sollte das Ziel sein, Tierversuche so weit wie möglich zu minimieren beziehungsweise durch Alternativansätze abzulösen. Es ist dringend notwendig, Alternativen für derlei Maßnahmen zu erarbeiten. Hamburg muss zum Innovationsstandort für Forschung ohne Tierversuche werden. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes gestärkt und das weltweite Ansehen der Stadt gesteigert.