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Steilshoop: Silvester im Schatten der Gewalt – Senat enthüllt alarmierende Übergriffszahlen 

Die Silvesterfeierlichkeiten in Steilshoop wurden von tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte, Knallerschlachten mit über 100 Personen und 27 Polizeieinsätzen geprägt. Die veröffentlichten Zahlen des Senats enthüllen eine alarmierende Realität, die im Widerspruch zur offiziellen Darstellung steht. Angesichts der Gewalt und Unsicherheit müssen drastische Maßnahmen geprüft werden.(22-13962)

Die Silvesterfeierlichkeiten in Steilshoop haben einen bedrückenden Blick auf die Realität geworfen, der deutlich von der offiziellen Darstellung des Hamburger Senats abweicht. Jetzt, da der Senat erschreckende Zahlen zu den Übergriffen veröffentlicht hat, wird die ernsthafte Lage in Steilshoop noch deutlicher. Die Zahlen und Berichte dokumentieren eine Nacht voller Gewalt und Unsicherheit, geprägt von Angriffen auf Einsatzkräfte, unsachgemäßem Umgang mit Pyrotechnik und beinahe kriegsähnlichen Zuständen. 

Trotz der offiziellen Versicherung des Senats, dass die Polizeieinsatzzahlen im Durchschnitt der letzten vier Jahre lagen, erlebte Steilshoop eine beunruhigende Nacht. Bewohner, insbesondere Mütter, berichten von körperlichen Angriffen auf Spielplätzen, während zahlreiche Videos die erschütternde Situation auf den Straßen dokumentieren. 

Die Polizei bestätigt nicht nur tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, sondern auch einen beunruhigenden Anstieg an Straftaten. In Steilshoop gab es drei Angriffe auf Polizeibeamte durch Bewurf mit Pyrotechnik und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wobei fünf Polizeibedienstete betroffen waren, jedoch nicht verletzt wurden. Zusätzlich wurden im Bereich Schreyerring/Fehlinghöhe zwei Mal Ansammlungen von 100-150 Personen registriert, die den Silvesterfeierlichkeiten mit unsachgemäßem Umgang mit Pyrotechnik nachgingen. 

Die Feuerwehr musste umfassende Maßnahmen ergreifen, darunter die Bereitstellung von über 20 Fahrzeugen allein in Steilshoop. Die vorläufigen Zahlen des Hamburger Einsatzleitsystems der Polizei verzeichnen 27 Einsätze im Stadtteil Steilshoop in der Silvesternacht 2023/2024, wobei nicht alle Sachverhalte im Zusammenhang mit Feierlichkeiten zum Jahreswechsel standen. 

In Steilshoop registrierte die Polizei drei tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte der Polizei durch Bewurf mit Pyrotechnik und einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte der Polizei. Insgesamt waren hiervon fünf Polizeibedienstete betroffen, die jedoch nicht verletzt wurden.

Weiterhin stellte die Polizei am 31. Dezember 2023 gegen 20:40 Uhr sowie am 1. Januar 2024 gegen 00:50 Uhr im Bereich Schreyerring / Fehlinghöhe jeweils etwa 100 bis 150 Personen fest, die ausgelassen den Silvesterfeierlichkeiten nachgingen.

Angesichts dieser alarmierenden Zahlen und Berichte ist es zwingend erforderlich, dass der Hamburger Senat drastische Maßnahmen ergreift. Es ist unumgänglich, dass der Senat spezifische und effektive Strategien für Steilshoop implementiert, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der Diskrepanz zwischen den offiziellen Angaben und der tatsächlichen Situation fordern viele die Einführung einer Böllerverbotszone für Steilshoop zu Silvester. Die Frage ist, ob derlei Verbotszonen das Problem lösen oder lediglich verlagern. Fakt ist, dass wir uns überlegen müssen, wie wir das nächste Silvester sicherer gestalten können.

 

 

Stadtteil   Delikt   Anzahl  
Steilshoop   Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB   1  
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte gemäß § 114 StGB   3  
Unerlaubtes Erwerben/Besitzen/Führen von Schusswaffen gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG   6**  
Verstoß gegen das Waffengesetz gemäß §§ 51, 52 WaffG   1  
Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 StGB   1  
Unerlaubter Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG   1  
Bramfeld   Fahrlässige Brandstiftung gemäß § 306 d StGB   1  
Sachbeschädigung gemäß 303 StGB   2  
Farmsen-Berne   Unerlaubtes Erwerben/Besitzen/Führen von Schusswaffen gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG   2  
Gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 StGB   1  
Sachbeschädigung gemäß 303 StGB   1  

* Stand 8. Januar 2024  

** Es handelt sich in allen Fällen um Schreckschusswaffen. 

  Brandschutz   Technische Hilfeleistungen   Rettungsdienst  
Steilshoop   12   3   13  

Quelle: HELS, Stand: 8. Januar 2024