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Stadt Hamburg und öffentliche Unternehmen: Flächenverschwendung durch fehlendes Desk-Sharing: Ein ineffizientes Verwaltungssystem

Obwohl modernes Desk-Sharing seit Jahren in der öffentlichen Verwaltung propagiert wird, bleibt die Umsetzung in Hamburg weit hinter den Erwartungen zurück. Eine Analyse der aktuellen Anmietungen und der Desk-Sharing-Quoten offenbart eine deutliche Ineffizienz, die unnötige Mietkosten und Flächenblockierungen verursacht.

Wer versagt bei der Umsetzung?

Einige Behörden und öffentliche Unternehmen haben sich noch gar nicht mit der Einführung von Desk-Sharing befasst, was zu einer stagnierenden Flächenauslastung führt:

  • Bezirksamt Hamburg-Nord: Kein Desk-Sharing, Planung erst im Zuge eines Umzugs.
  • Behörde für Inneres und Sport: Bisher nur Pilotprojekte, keine flächendeckende Umsetzung.
  • Bezirksamt Eimsbüttel: Desk-Sharing befindet sich lediglich in der Planung.
  • Hamburger Energiewerke GmbH: Mit einer Desk-Sharing-Quote von nur 7,3 % bleibt die Effizienz unzureichend
  • Bezirksamt Bergedorf: Projekt seit 2024 gestartet, aber noch keine Ergebnisse.

Die Kosten der Ineffizienz

Trotz der theoretischen Vorteile von Desk-Sharing kommt es weiterhin zu erheblichen Neuanmietungen. Die Gesamtfläche dieser Anmietungen beläuft sich auf 39.391,15 m², die in den Jahren 2023 und 2024 hinzugekommen sind.

Warum Desk-Sharing unverzichtbar ist

Eine vollständige und durchdachte Umsetzung von Desk-Sharing könnte diese unnötigen Kosten und Flächenansprüche erheblich reduzieren. Erfolgreiche Beispiele zeigen das Potenzial:

  • Bezirksamt Altona: Einsparungen von 230.000 € jährlich und 750 m²
  • Hamburger Stadtentwässerung AöR: 255 m² Einsparung bei einer Quote von 70 %
  • Senatskanzlei: Erwartete Einsparungen von 123.000 € jährlich ab 2025

Fazit

Es bleibt unverständlich, warum viele Behörden und Unternehmen weiterhin zögern, moderne Konzepte wie Desk-Sharing konsequent umzusetzen. Die jetzige Situation führt nicht nur zu unnötigen Neuanmietungen, sondern auch zu einer ineffizienten Nutzung der vorhandenen Flächen. Ein klarer Handlungsauftrag an die Verwaltung ist unumgänglich: Mehr Desk-Sharing, weniger Leerstand, und damit eine verantwortungsvollere Nutzung der Ressourcen.

 

Quelle

Die Informationen stammen aus der Übersicht zu baulichen Mängeln in öffentlichen Gebäuden gemäß Anlage 5, 6 und 7 zu Drs. 22/17504