Nach dem Artenschutz-bedingten Sommerfällverbot gemäß §39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres wieder erlaubt, Bäume zu fällen. Doch Vorsicht ist geboten: In Hamburg unterliegen sämtliche Bäume auf Privatgrundstücken, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm in 1,30 m Stammhöhe aufweisen, sowie alle Hecken ab einer Höhe von 80 cm den strengen Bestimmungen der Hamburger Baumschutzverordnung. Die Fällung solcher Bäume und Hecken ist nur mit einer speziellen Fällgenehmigung erlaubt, welche durch das zuständige Bezirksamt ausgestellt wird. Zusätzlich sorgen die Bezirke für Transparenz, indem sie ihre Listen der zu fällenden Straßen- und Parkbäume über die Ausschüsse der Bezirksversammlung veröffentlichen, um die Gründe für diese Maßnahmen nachvollziehbar zu machen.