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Siedlung Berne – Was ist mit dem Denkmalschutz? – ca. 94 Prozent der Siedlung stehen unter Denkmalschutz – Was meinen Sie? – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Siedlung Berne – Was ist mit dem Denkmalschutz? – ca. 94 Prozent der Siedlung stehen unter Denkmalschutz – Was meinen Sie?

Die Verwaltung teilt folgendes mit:

 

Die Gebäude der sogenannten „Dreiecksfläche“ (Meiendorfer Stieg 1-19 und Berner Heerweg 466-496) befinden sind am Rand der Gartenstadt und sind vom Großteil der Siedlung durch den Berner Heerweg getrennt. Sie stammen aus der zweiten Bauphase von Friedrich R. Ostermeyer, während die früheren Gebäude nach den Plänen von C. Prestinari errichtet wurden.

 

Die Häuser sind kleiner als die Prestinari-Bauten und sie sind mit einer anderen Deckenkonstruktion (Beton statt Holz) versehen. Durch die Konstruktion der Gebäude mit nicht ausreichend eingebundenen Fundamenten und Kappendecken mit geringer Betonüberdeckung treten in diesen Bauten – anders als an den anderen Gebäuden – bauzeitlich bedingte Schäden auf.

Weiter teilt die Verwaltung mit, dass etwa 94 Prozent der Fläche unter Denkmalschutz steht. 15 Häuser mit 37 Wohneinheiten wurden nicht unter Denkmalschutz gestellt. Nach Auskunft des Bezirksamts ist bei 24 der 35 Adressen im Meiendorfer Stieg 1-19 und im Berner Heerweg 466-496 mindestens eine Person gemeldet.

 

Es wurde sogar ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, um eine vertragliche Grundlage über den Umgang mit der denkmalgeschützten Gartenstadtsiedlung Berne zu schaffen. Dabei wurde geregelt, dass die Denkmaleigenschaft der Gartenstadt unwiderruflich anerkannt wird, mit Ausnahme der sogenannten „Dreiecksfläche“.

 

Des Weiteren wurden Regelungen zur Überarbeitung der Baurichtlinien der Genossenschaft, zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und zu einer – nicht geplanten – Nachverdichtung getroffen. Es gelten die allgemeinen Regelungen zu öffentlich-rechtlichen Verträgen nach §§ 54 ff HmbVwVfG. Die Kündigung in besonderen Fällen ist in § 60 HmbVwVfG geregelt.

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