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Senat verschläft Digitalisierung – 49 Dienstleistungen immer noch nicht umgesetzt – Jedes öffentliche Unternehmen soll eigenes Portal umsetzen – benutzerunfreundlich und teuer

Regelmäßig gibt der Senat an, dass die Hamburger Verwaltung bereits alle möglichen Leistungen der Stadt elektronisch abgebildet habe. Lediglich die Leistungen der anderen Bundesländer fehlen noch. Tatsächlich muss der Senat zugeben, dass mindestens 49 Leistungen der Behörden immer noch nicht elektronisch abgebildet sind (22-10881). Häufig fehle die entsprechende Umsetzung der Software oder das entsprechende Portal. Bei den Leistungen handelt es um Anträge oder Gebührenbescheide. Durch die fehlende Umsetzung entstehen gemäß Angaben des Dienstleisters Dataport durch das Druck- und Kuvertierzentrum Altenholz für Druckdatenaufbereitung, Druck und maschinelle Nachbearbeitung (z.B. kuvertieren) folgende Kosten. Zugrunde gelegt wurde der Preis laut Servicekatalog.

2019: 46.172.804 Druckseiten, 2.844.563,62 €

2020: 44.638.312 Druckseiten, 2.801.689,87 €

2021: 45.070.605 Druckseiten, 2.833.679,58 €

2022: 43.807.781 Druckseiten, 2.755.609,90 €

Wäre der Senat hier weiter, könnten Drucke sowie Kosten eingespart werden. Erste Erfolge kann die Verwaltung beim eigenen Papierverbrauch feststellen. Die Anzahl der Ausdrucke ist seit 2019 zu 2021 von 356.796.500 Blatt auf 300.701.250 Blatt gesunken. Ein Rückgang um 16 Prozent.  Aktuell werden in der Hamburger Verwaltung 17.380 lokale und Netzwerkdrucker am Arbeitsplatz verwendet. Gemäß des vom Senat beschlossenen Energiesparplans für den Öffentlichen Bereich überprüft und reduziert die Verwaltung die Anzahl der Kopiergeräte und Drucker (https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/16417690/2022-08-16-bukea-energiesparplan), was bei dieser Anzahl auch mehr als notwendig scheint.

Damit Bescheide oder Rechnungen von öffentlichen Unternehmen nicht ausgedruckt den Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden müssen, bedarf es sogenannter Portale.

79 öffentliche Unternehmen weist die Stadt Hamburg auf und jedes Unternehmen soll nach Einschätzung des Senats ein eigenes Portal für den eigenen Bedarf erstellen. Dieser Ansatz ist weder zielführend noch kostensparend. Schließlich haben sich der Bund sowie die Bundesländer zusammengeschlossen und ein gemeinsames Portal erarbeitet, damit die Bürgerinnen und Bürger zukünftig nur noch einen Anlaufpunkt haben und Kosten gespart werden.

Mit dem Ansatz des Senats, dass jedes Unternehmen ein eigenes Portal entwickelt, werden die Bürgerinnen und Bürger gezwungen, mehrere Anlaufpunkte zu nutzen, die eigenen Daten mehrfach anzugeben, beim Umzug mehrfach zu ändern, was überaus benutzerunfreundlich ist. Schließlich muss für jeden Zugang ein Passwort und ein Benutzername angelegt werden.

Auf Nachfrage muss der Senat eingestehen, dass der Ansatz eines gemeinsamen Portals bisher nicht geprüft wurde (22-10881).

Es muss das Ziel sein, dass dem Bürger ein Portal für alle öffentlichen Unternehmen angeboten wird, bei dem dieser bspw. die eigenen Wasserrechnung und die eigenen Müllabfuhrzeiten bzw. -rechnungen einsehen kann und beim Umzug lediglich einmal die Adressänderung angeben muss.

Hintergrund:

Die Hamburger Verwaltung verfolgt die Leitlinie, mit den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, soweit möglich und rechtlich zulässig, digital zu kommunizieren (Drs. 21/11211).

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist durch das Onlinezugangsgesetz verpflichtet, Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Dies gilt für Verwaltungsleistungen, solange dem keine rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründe entgegenstehen (22/10737).