In der Fortschreibung des Klimaplans hatte der Senat geregelt, dass Dienstflüge innerhalb Deutschlands sowie europäische Kurzstreckenflüge zukünftig auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden sollten. Nun muss der Senat auf meine Anfrage 22-10476 mitteilen, dass sogar Flüge nach Berlin erfolgten. Während Bundesbeamte innerhalb Deutschlands angehalten sind nicht mehr zu fliegen, nutzen rot-grüne Senatsmitglieder selbst auch innerhalb Deutschlands das Flugzeug, obwohl es gute Zugverbindungen gibt, die klimaschonendes Reisen ermöglichen. Ich habe nichts gegen das Fliegen. Jedoch sollte man sich an seine eigenen Ziele halten.
Wie oft haben Senatoren, Staatsräte und Leiter öffentlicher Unternehmen und Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in den Jahren 2021 und 2022 jeweils das Flugzeug als Fortbewegungsmittel genutzt?
2021 | 2022 | |
Senatorinnen und Senatoren | 8 | 45 |
Staatsrätinnen und Staatsräte1) | 4 | 25 |
Leitungen öffentlicher Unternehmen2) | 155 | 293 |
Start- und Zielflughäfen war u.a. Berlin.
Des Weiteren teilt der Senat mit, dass für die Mitglieder des Senats und des Staatsrätekollegiums für 31 von 70 Flügen die Kompensationsabgabe in Höhe von insgesamt rund 204 Euro gezahlt wurde. Die Kompensationsbeiträge durch Dienstreiseabrechnung gemäß Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift zum Hamburgischen Reisekostengesetz (VV HmbRKG) werden an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gezahlt. Die Mittel werden gebündelt von der Leitstelle Klima in nachhaltige CO 2 –
Kompensationsmaßnahmen investiert. Für die konkreten Flüge ist keine Zuordnung zu Kompensationsmaßnahmen möglich, generell fließen die Mittel in Bau und Betrieb einer
Kompostierungsanlage in Dar es Salaam, die im Juni 2022 eröffnet wurde; zusätzlich wurden Emissionszertifikate erworben.