Das Problem mit parkplatzversperrenden, abgestellten Kfz in Hamburg hält an.
Rot-Grün hat den Antrag 22/3873 der CDU-Fraktion zum schnellen, effektiven und abschreckenden Abschleppen von unrechtmäßig abgestellten Kfz nach Bremer Vorbild abgelehnt.
Wir sagen: Wenn der Halter nicht zu ermitteln ist, dann sofort abschleppen und den Halter auf einem von den Behörden angemieteten Verwahrplatz ermitteln. Doch der Senat will diese Vorgehensweise nicht umsetzen.
Es ärgern sich derzeit also weiterhin täglich tausende Hamburgerinnen und Hamburger, deren Parkplätze illegal versperrt sind, deren Wohnumgebung verschandelt wird und die nicht verstehen können, warum die Behörden nicht konsequent eingreifen.
Nach meiner aktuellen Anfrage 22/5017 wissen wir nun, dass „ein abschließend abgestimmtes Konzept aktuell nicht vorliegt“. Immerhin scheint der Senat erkannt zu haben, dass die aktuelle Vorgehensweise noch nicht zielführend ist.
Früher gab es erst eine gelbe Plakette, wenn ein Auto ohne Kennzeichen oder ein erkennbares Schrottauto auf öffentlichem Grund abgestellt wurde. Nun gibt es gleich die rote Plakette und einen Monat Zeit, das Kfz zu entfernen. Doch das reicht noch nicht – oft wird das Auto einfach umgeparkt und das Problem besteht an anderer Stelle weiter.
Der Senat möchte eine gesamtstädtische Entscheidung auf der Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens für Billbrook basieren. Das kann noch dauern. Es scheint, der Senat prüft sich zu Tode, statt einfach den praktikablen Antrag der CDU anzunehmen.
Wichtig, um herauszufinden, wer der Halter eines Fahrzeuges ist, ist das Auslesen der Fahrgestellnummer. Diese wäre laut Senat oft im Innenraum zu finden und könnte deshalb nicht sofort erfasst werden. Das ist für alle rechtschaffenen Autofahrer besonders ärgerlich: Wer mit gültigem Kennzeichen falsch parkt oder im Halteverbot steht, kann sofort abgeschleppt werden.
Wenn es jedoch kein Anzeichen auf den Halter gibt, hat dieser einen Monat Zeit, denn nach abfallrechtlichen Vorschriften sei dies in der Regel vorher nicht möglich, so der Senat. Einen Monat (seit Feststellung des illegalen Abstellens durch die Behörden) kann man also straffrei bleiben. Denn „Benutzungsgebühren können nur gegenüber bekannten Gebührenschuldnerinnen und Gebührenschuldnern geltend gemacht werden können.“
Einfach Umparken sei laut Senat jedoch nicht zu empfehlen: Wenn es weiterhin, auch an anderer Stelle, öffentliche Wegefläche beansprucht, kann es nach dem einen Monat Verwarnzeit (rote Plakette) endgültig abgeschleppt werden. Die Frage ist jedoch, ob es den Behörden auch auffällt, ob es sich um dasselbe Fahrzeug handelt. Die Wenigsten werden die rote Plakette am Wagen kleben lassen.
Bremen macht es besser!
In Bremen trat ein vom Senator für Inneres am 14. Juni 2018 vorgestellter „Erlass für das Abschleppen und Verwahren von Kraftfahrzeugen“ in Kraft, der das schnelle Abschleppen von Kfz der Halter, die schamlos die fehlende Konsequenz des Rechtsstaates ausnutzen, ermöglicht.
Der Innensenator Ulrich Mäurer wird im „Weser Kurier“ mit diesen Worten zitiert: „Es reicht einfach. Ich habe keine Lust mehr, dieses Theater weiter mitzumachen. Die Autos kommen weg. Wir schleppen alles ab, was nicht ordnungsgemäß angemeldet ist.“
Nach Wahrnehmung der CDU-Fraktion wünschen sich auch die Hamburgerinnen und Hamburger ein entschlossenes und beharrliches Vorgehen der Behörden in diesem Zusammenhang.