In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg von Übergriffen auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst festzustellen. Polizeikräfte, Rettungsdienste, Justizvollzugsmitarbeiter und Mitarbeitende in Bezirksämtern sind zunehmend körperlichen und verbalen Attacken ausgesetzt. Für die betroffenen Personen ist eine zentrale Hürde bei der Erstattung einer Anzeige die Angst, ihre Privatadresse bekanntgeben zu müssen, was sie potenziellen Bedrohungen und Repressalien durch Täter aussetzen könnte.
Der Senat betont jedoch, dass Staatsbedienstete nicht vor einer Anzeige zurückschrecken müssen, da das Strafrecht wichtige Schutzmechanismen für solche Situationen bietet. Insbesondere § 68 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) erlaubt es Zeugen, anstelle der Privatadresse eine dienstliche Anschrift zu verwenden, wenn eine Bedrohungslage vorliegt. Auch das Strafgesetzbuch (StGB) sieht in § 77a vor, dass ein Vorgesetzter im Namen des betroffenen Mitarbeiters Strafanträge stellen kann, was die Privatadresse zusätzlich schützt.
Trotzdem bleibt die Angabe des Namens im Strafverfahren notwendig, wie Rechtsexperten anmerken, sodass eine vollständige Anonymität nicht garantiert ist. Besonders problematisch ist der Schutz der Privatadresse im Zivilrecht, da hier die persönliche Adresse oft für Kostenerstattungen benötigt wird. Der Senat betont, dass durch diese Regelungen, kombiniert mit weiteren Schutzmaßnahmen wie der Möglichkeit von Auskunftssperren im Melderegister oder im Kraftfahrzeugregister, eine grundlegende Sicherheit geboten wird.
Um die Sicherheit und den Datenschutz weiter zu verstärken, hat der Senat Maßnahmen wie gezielte Schulungen und eine stärkere Sensibilisierung für Datenschutz unter den Justizbediensteten eingeführt. Die Bereitschaft des Senats, Staatsbedienstete in dieser Hinsicht zu schützen, wird durch eine enge Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und gezielte Angebote psychosozialer Unterstützung für betroffene Mitarbeitende ergänzt.
Diese Schritte zeigen das klare Bekenntnis des Senats, den Schutz der Beschäftigten ernst zu nehmen und ihnen eine solide Grundlage zu bieten, Übergriffe zur Anzeige zu bringen – ohne Sorge, ihre Privatadresse offenzulegen und potenziell weiteren Risiken ausgesetzt zu werden.