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Rattenbekämpfung: Eigentümer müssen bei Befall handeln- Bei Zuwiderhandlung Geldbuße möglich– Das Institut für Hygiene und Umwelt koordiniert und unterstützt – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Rattenbekämpfung: Eigentümer müssen bei Befall handeln- Bei Zuwiderhandlung Geldbuße möglich– Das Institut für Hygiene und Umwelt koordiniert und unterstützt

Im Jahr 2019 wurden hamburgweit 1.398 Rattenmeldungen mitgeteilt.

 

Das Institut für Hygiene und Umwelt (HU) nehme die Rattenmeldungen entgegen, koordiniere gegebenenfalls die Bekämpfungsmaßnahmen und kontrolliere den Erfolg. Die Bürgerinnen und Bürger werden gemäß Homepage gebeten, verstärkt von der Meldepflicht Gebrauch zu machen.

 

Im Appelhoffweiher wurden von Anwohnern Ratten gesichert und dem Institut für Hygiene und Umwelt per Telefon gemeldet. Als Antwort erhielt die Anwohnerin, dass man sich selber darum kümmern möge, da das Institut mit dem Personalbestand von drei Beschäftigten für ganz Hamburg nicht alles schaffen könne.

 

Ich habe daher einmal nachfragt, in welchen Fällen eine Koordinierung durch das Institut erfolgt.

Mit Drucksache 21-0175.1 teilt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) mit, dass das HU Rattenbekämpfungsmaßnahmen in den Fällen koordiniert, in denen Befalle öffentlichen Grund oder privaten, hauptsächlich gewerblich genutzten, Grund betrifft, der durch öffentlichen Publikumsverkehr gekennzeichnet ist. Zumeist betrifft das Grundstücke, die durch andere zuständige Institutionen genutzt werden (z.B. durch die Deutsche Bahn, Hamburg Wasser, Supermärkte oder Wohnungsbaugesellschaften).

Es gilt die Verordnung über Rattenbekämpfung in Hamburg vom 30. Juli 1963 (HmbGVBI. 1963 S. 129). Sie regelt die Verpflichtung der Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden zu Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Rattenbefall. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§ 2 bis 5 , 7 und 8 dieser Verordnung können auf Grund des § 69 des Bundes-Seuchengesetzes mit Geldbußen geahndet werden.

Das HU wird entsprechend der Verordnung nicht selbst auf Privatgrund tätig. Dort ist i.d.R. der Eigentümer zuständig.

Es kann eine Beratung vor Ort erfolgen, meistens geschieht dies aber am Telefon oder durch Zusendung von Informationsmaterial.

In den häufigsten Fällen wird von Eigentümern eines Privatgrundes eine professionelle Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragt.

Eine Überprüfung von Maßnahmen auf Privatgrund erfolgt nur bei einer vorherigen, schriftlichen Aufforderung zur Bekämpfung im Rahmen einer Fristsetzung.

Bei sonstigen Fragen / Anrufen von Privateigentümern über einen Rattenbefall auf ihrem Grundstück erfolgt keine Kontrolle vor Ort, ob dieser auch bekämpft worden ist.

Bei auf öffentlichen Flächen durch das HU bekämpften Befallen gibt es regelmäßig Nachkontrollen.

 

Aus meiner Sicht muss das Institut für Hygiene und Umwelt mehr kontrollieren. Wer überwacht, ob der Eigentümer wirklich etwas gegen die Ratten macht? So bringen auch die vorgesehenen Bußgelder auch nichts.

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Kommentare: 5
  • #1

    Kaisen (Dienstag, 29 Oktober 2019 21:14)

    …wenn da man nicht naturabgewandte, militante „Tierschützer“ (Taubenfütterer, Katzenversteher u. ä.) auf den Plan gerufen werden….

  • #2

    Der gute Nachbar (Montag, 04 November 2019 11:16)

    Hallo,
    ich wohne auf einem Grundstück, welches direkt an die Glindwiese grenzt. Dort habe ich seit dem Sommer vermehrt Ratten gesichtet – an einem Tag im September zu Mittagszeit sogar 4 unterschiedliche Exemplare. Meinen Vermieter habe ich informiert, der natürlich sagt, dass er für die Glindwiese nicht verantwortlich ist. Den Ratten ist es aber ziemlich egal, ob sie nun auf privatem oder auf öffentlichem Grund hin und her laufen. Ich habe jetzt das HU informiert. Mal sehen, was das bewirkt.

  • #3

    Germann (Dienstag, 05 November 2019 00:06)

    Bereits im Sommer hatte ich im Tierfutter-Supermarkt (Das Futterhaus) Bescheid gesagt, dass sich auf dem Parkplatz Ratten tummeln, besonders an den Mülltonnen. Man wies mich darauf hin, dass man natürlich aus Berufung grundsätzlich tierlieb ist, wollte aber Lebendfallen aufstellen.
    Sollten sich die Ratten darüber totlachen, wäre das sicher eine durchaus adäquate Methode.
    Mittlerweile konnte ich beobachten, dass die Mitarbeiter immer mal wieder auf dem Parkplatz mittels einer Futterschale sogar Tauben füttern… Dazu fällt einem nix mehr ein, aber die Ratten freut das sicher auch.


  • #4

    Sandro Kappe (Dienstag, 05 November 2019 18:13)

    @der gute Nachbar:

    Bitte melden Sie es direkt der Behörde:
    Das Institut für Hygiene und Umwelt nimmt Ihre Rattenmeldung entgegen, koordiniert gegebenenfalls die Bekämpfungsmaßnahmen und kontrolliert den Erfolg. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verstärkt von ihrer Meldepflicht Gebrauch zu machen:

    per Telefon (040) 42845-7972 oder per Fax (040) 42845-7971

    E-Mail: sb.hu31@hu.hamburg.de

  • #5

    Sandro Kappe (Dienstag, 05 November 2019 18:14)

    @Germann:
    Bitte auch dem Institut für Hygiene und Umwelt melden. Die können Sanktionen verhängen.