Wenn man den Radweg an der Bramfelder Chaussee von Bauhaus zur Steilshooper Allee nutzt, muss man feststellen, dass dieser fast hälftig zugewachsen ist und kaum noch nutzbar. Das Gras steht kniehoch und macht das Radfahren zur Herausforderung. Seit Jahren wird dieser Bereich nur gereinigt, wenn ich Druck auf den Senat ausübe. Doch es zeigt sich immer wieder: Die rechte Hand weiß nicht, was die linke tut.
Mit der Drucksache BV-Drs. 21-5584 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass es für die Reinigung des Radweges an der Bramfelder Chaussee nicht zuständig sei. Demnach sei die Stadtreinigung Hamburg zuständig, welche jedoch bereits im letzten Jahr mitgeteilt hat, dass hier keine Zuständigkeit vorliege. Die Zuständigkeit für die Reinigung der Gehwege, einschließlich der darauf befindlichen Radwege, ist in den §§ 28 ff. Hamburgisches Wegegesetz geregelt. Für die Reinigung des in Rede stehenden Streckenabschnitts besteht eine Reinigungspflicht seitens der Anliegerinnen und Anlieger, wie auch in der Drs. 22/9032 festgehalten.
Nun teilt der Senat unverständlicherweise mit: „Die SRH hat den Schutzstreifen in diesem Bereich von Überwuchs entfernt. Für den Schutzstreifen besteht keine Anliegerreinigungspflicht, daher wurde auch kein Schreiben an die Anlieger durch das Bezirksamt versandt.“ Die Kosten für diese Maßnahme betrugen 6.492,64 Euro (siehe 22-15672).
Also ist die Stadt doch zuständig? Dieses Verwirrspiel der Zuständigkeiten führt zu einer unbefriedigenden Situation für die Radfahrer und Anwohner. Es bedarf einer klaren Regelung und Kommunikation, damit der Radweg regelmäßig gereinigt und instandgehalten wird. Die aktuelle Lage ist nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich für die Nutzer. Eine Lösung muss gefunden werden, bevor der Radweg gänzlich unpassierbar wird.