Am 17. Februar 2025 fand eine Podiumsdiskussion des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) statt, bei der Vertreter der SPD, der Grünen und der Linken und natürlich ich für die CDU über die Zukunft des Öffentlichen Dienstes debattierten. Einigkeit bestand in einem zentralen Punkt: Ein starker Öffentlicher Dienst ist essenziell für eine funktionierende Gesellschaft.
Doch als es um die Frage ging, ob vor der Einstellung in den Öffentlichen Dienst eine Abfrage beim Verfassungsschutz erfolgen sollte, zeigten sich deutliche Differenzen. Besonders die Linke äußerte großes Misstrauen gegenüber dem Verfassungsschutz und sprach sich sogar für dessen Abschaffung aus.
Dem widersprach der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft entschieden. Er verwies darauf, dass solche Sicherheitsüberprüfungen bei der Polizei bereits gängige Praxis seien – mit gutem Grund: In fünf Fällen sei es gelungen, rechtsextreme Bewerber aus dem Dienst fernzuhalten. Ohne die Prüfung durch den Verfassungsschutz wären diese eingestellt worden – eine Vorstellung, die auf breite Ablehnung stößt.
Dieses Beispiel macht eines unmissverständlich klar: Verfassungsfeinde versuchen, in den Öffentlichen Dienst zu gelangen, um aus dem Inneren heraus zu wirken. Das darf nicht zugelassen werden. Und es ist der Verfassungsschutz, der über die nötigen Informationen verfügt, um solche Gefahren zu erkennen.
Daher bleibt die Forderung bestehen: Wer in den Öffentlichen Dienst will, muss auf seine Verfassungstreue geprüft werden – und der Verfassungsschutz ist dabei ein unverzichtbares Instrument. Wie seine Informationen genutzt werden und in welchen Fällen ist jedoch nochmal zu diskutieren.