Mit Drucksache 22/7831 teilt der Senat mit:
“Im Dezember 2021 waren ca. 178.000 Benutzungseinheiten mit einem Ablehnungsgrund hinterlegt. Die Anzahl lag im Dezember 2018 bei rund 209.000 Benutzungseinheiten.
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Nutzung von Altpapierbehältern ist gemäß § 4 Altpapierverordnung (AltpapierVO) auf schriftlichen Antrag nur aus folgenden Gründen möglich:
Bei unzureichenden örtlichen Entsorgungsverhältnissen wie z.B. Platzmangel (§ 4 Absatz 1 AltpapierVO) sowie dem Umstand, dass dieser Platz auch nicht mit zumutbarem Aufwand geschaffen werden kann (§ 4 Absatz 3 AltpapierVO).”
Der Homepage der Stadtreinigung ist zu entnehmen, dass die SRH für ca. 900.000 Haushalten die Sammlung von Rest-, Bio- und Hausmüll verantwortet. Innerhalb von drei Jahren wurden 31.000 Papiertonnen zusätzlich angeschafft. Das ist wichtig für eine gute Recyclingquote. Jedoch weisen somit immer noch 20 Prozent aller Haushalte eine Ausnahmegenehmig auf.
Sollte ihr Vermieter entgegen der Angabe bei der Stadtreinigung ausreichend Platz vorrätig haben, können Sie dies immer gerne der Stadtreinigung Hamburg mitteilen. In diesem Fall erfolgt eine Überprüfung vor Ort: https://www.stadtreinigung.hamburg/kontakt/allgemeine-anfragen/?cHash=1d9a17d53b06235e685b3f2542bfa338