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Ohlsdorfer Friedhof: CDU fordert Durchfahrtsregelung für Arbeitnehmer aus Steilshoop und Bramfeld

Die CDU setzt sich mit einem neuen Antrag für eine erweiterte Durchfahrtsregelung während des Umbaus der Wellingsbütteler Landstraße ein. Derzeit dürfen nur Anwohner der Stadtteile Wellingsbüttel und Klein Borstel tagsüber die Ausweichstrecke über den Ohlsdorfer Friedhof nutzen, um die durch die Bauarbeiten verursachten Umwege zu vermeiden. Arbeitnehmer aus umliegenden Stadtteilen wie Steilshoop und Bramfeld sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen – ein Umstand, der bei vielen Betroffenen auf Unverständnis und Unmut stößt.

Seit dem 6. August 2024 gelten die neuen Verkehrsregelungen, die bis Ende 2027 in Kraft bleiben sollen. Die Durchfahrtserlaubnis über den Ohlsdorfer Friedhof entlastet die Anwohner erheblich, indem sie den täglichen Verkehrsstau und die langen Umwege reduzieren. Für viele Arbeitnehmer in den betroffenen Stadtteilen, die von außerhalb kommen, stellt diese Ausnahme jedoch ein großes Problem dar. Sie müssen erhebliche Umwege in Kauf nehmen, um ihre Arbeitsplätze in Wellingsbüttel und Klein Borstel zu erreichen.

Der rot-grüne Senat begründet die eingeschränkte Regelung damit, dass die Ausweichstrecke nur eine begrenzte Kapazität habe und hauptsächlich für die Anwohner vorgesehen sei. Zudem erhielten einige Gewerbetreibende, wie Pflegedienste, ebenfalls eine Durchfahrtsgenehmigung. Eine Erweiterung des Nutzerkreises, so die Argumentation des Senats, würde das Verkehrsaufkommen auf der Ausweichstrecke überlasten.

Die CDU hinterfragt jedoch die Grundlage dieser Entscheidung. Es sei unklar, wie die Kapazität der Durchfahrtsstrecke ermittelt wurde und warum keine detaillierten Daten zur tatsächlichen Nutzung der Strecke vorliegen. Auf eine Anfrage hin teilte der Senat mit, dass Hamburg Wasser, welches die Genehmigungen verwaltet, keine genauen Zahlen über die Antragslage und die tatsächliche Auslastung erfasst. Dies führt dazu, dass die Annahme einer Überlastung durch zusätzliche Nutzer rein spekulativ ist.

Die CDU fordert daher eine Anpassung der Regelung: Auch Arbeitnehmer, die in Wellingsbüttel und Klein Borstel beschäftigt sind, sollten die Möglichkeit haben, eine Durchfahrtsgenehmigung zu beantragen – unabhängig davon, ob sie aus umliegenden Stadtteilen wie Steilshoop oder Bramfeld kommen. Dies sei insbesondere für Berufspendler eine Frage der Gerechtigkeit und auch der Effizienz, denn lange Umwege führen zu mehr Verkehr, höherem CO₂-Ausstoß und zusätzlichen Kosten für die Betroffenen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Gewerbetreibende mit Dienstfahrzeugen zu 100% Genehmigungen erhalten, während Arbeitnehmer, die täglich pendeln müssen, ausgeschlossen bleiben.

Die Partei fordert die Bürgerschaft daher auf, eine Änderung der Durchfahrtsregelung zu beschließen und allen in Wellingsbüttel und Klein Borstel tätigen Arbeitnehmern die Nutzung der Ersatzstrecke zu ermöglichen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die Arbeitswege der Pendler zu verkürzen und eine gerechtere Verkehrsführung während der Bauarbeiten zu gewährleisten.

Quelle:  Drucksache 22/16188