In einer Stadt wie Hamburg, die stolz auf ihre fortschrittliche Infrastruktur und ihre behagliche Lebensweise ist, könnte man meinen, dass die Grundversorgung der Bevölkerung im Falle einer Katastrophe oberste Priorität hat. Doch wie so oft zeigt sich bei genauerem Hinsehen, dass die Realität oft ganz anders aussieht. Die Enthüllungen der CDU-Fraktion werfen ein grelles Licht auf die skandalöse Unterversorgung der Trinkwassernotbrunnen und die unverantwortliche Vernachlässigung des Katastrophenschutzes. Auf Druck der CDU handelt der Senat endlich.
Stellen Sie sich vor, der Strom fällt für zwei Tage aus und Sie können weder duschen noch Ihr Essen zubereiten. Klingt wie ein Szenario aus der Dritten Welt? Nein, das ist die düstere Zukunft, die Hamburg bevorstehen könnte, wenn der Senat nicht endlich aus seinem Dornröschenschlaf erwacht. Laut offiziellen Dokumenten (Drucksache 22-9870) ist die Trinkwasserversorgung der Hansestadt akut gefährdet, sollte der Strom länger als zwei Tage ausfallen. Die Lösung? Notbrunnen. Doch die schockierende Wahrheit ist: Von den 87 Trinkwassernotbrunnen sind gerade einmal 33 mit eigenen mobilen Notstromaggregaten ausgerüstet. Das ist ein Armutszeugnis für eine Stadt, die sich gerne als fortschrittlich und zukunftsorientiert präsentiert.
Im Ernstfall hätten die Bürgerinnen und Bürger die Konsequenzen zu tragen. Die CDU-Fraktion (Drucksache 22-9935) musste ans Licht bringen, dass nicht einmal die Hälfte dieser lebenswichtigen Notbrunnen mit funktionierenden Notstromaggregaten ausgestattet ist. Ein Hohn für diejenigen, die glauben, dass ihre Stadt im Fall der Fälle für sie sorgen würde.
Aber halt, es gibt einen Hoffnungsschimmer! Die CDU hat den Senat mit den ständigen Anfragen dazu gezwungen, aus seiner Lethargie zu erwachen. Mit Drucksache 22/12603 hat der Senat endlich zugestimmt, mehr Mittel für den Katastrophenschutz bereitzustellen. So schreibt der Senat: „Die Anlagen aus den 1960-er Jahren sind teilweise veraltet und nicht mehr auf dem Stand der Technik (z.B. fehlende Ausstattung mit Notstromaggregaten mit entsprechender regelmäßiger Wartung).“ Man fragt sich nur, warum es so lange dauern musste, bis der offensichtliche Mangel an Notstromaggregaten und die veralteten Anlagen aus den 1960er Jahren endlich thematisiert wurden. Die Pandemie und der Konflikt in der Ukraine mögen wichtige Ereignisse sein, die die Notwendigkeit des Katastrophenschutzes unterstreichen, aber wie kann es sein, dass solche grundlegenden Probleme so lange übersehen wurden?
Der Senat gibt nun zu (22/12603), was die CDU-Fraktion schon längst aufgedeckt hat. Die Trinkwassernotbrunnen sind vernachlässigt worden, die Ausstattung mit Notstromaggregaten ist mangelhaft, und die gesetzlichen Vorgaben werden nicht ordnungsgemäß eingehalten.
Mit einer Nachtragsdrucksache wird angekündigt, dass die finanziellen Mittel für die Instandhaltung der bezirklichen Notbrunnen, einschließlich vorgeschriebener technischer Überprüfungen, Wartungen und Instandsetzungen, von bisher 30.000 Euro auf nunmehr 60.000 Euro pro Bezirksamt verdoppelt werden sollen. Besonders sollen die Finanzmittel für die geplante Anschaffung von Notstromaggregaten und den verstärkten Wartungsaufwand erhöht werden.
In einem längst überfälligen Schritt werden nun endlich die Trinkwassernotbrunnen gemäß den gesetzlichen Vorgaben einer gründlichen Prüfung unterzogen. Hierfür werden den Bezirken nunmehr 20.000 Euro zugewiesen, was einer Erhöhung um 10.000 Euro im Vergleich zum bisherigen Betrag entspricht. Es scheint offenkundig, dass der Senat bei diesen Prüfungen feststellen musste, dass die bisherigen gesetzlichen Vorgaben nicht angemessen eingehalten wurden. Andernfalls könnte die Erhöhung kaum mit der Begründung gerechtfertigt werden, dass insbesondere die Durchführung der vorgeschriebenen elektrischen Prüfung der Anlagen gemäß den Richtlinien des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) von entscheidender Bedeutung für einen sicheren Betrieb der Trinkwassernotbrunnen ist.