Für bebaute Flächen, die Regenwasser in das öffentliche Kanalisationsnetz leiten, müssen Hausbesitzer und Unternehmen eine Gebühr zahlen.
Bei einem begrünten Dach ist die Gebühr um 50 % reduziert, um einen Anreiz für die umweltfreundliche Bepflanzung von Dachflächen zu setzen.
Die Niederschlagsgebühr ist keine direkte Einnahmequelle der Stadt Hamburg, sondern wird für den Etat des städtischen Unternehmens Hamburg Wasser genutzt. (Drs. 22/4825)
Verwendet werden die Einnahmen der Gebühr zweckgebunden:
„Aus ihnen werden die Niederschlagswasserbeseitigung, d. h. der Betrieb, die Unterhaltung und der Bau von Sielen, Pumpwerken, Rückhaltebecken sowie Reinigungsanlagen finanziert.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verwendung der Gebühr bildet das Sielabgabengesetz (SAG). Die Übertragung der Zuständigkeit der Niederschlagswasserbeseitigung auf die Hamburger Stadtentwässerung -AöR- (HSE) regelt das Stadtentwässerungsgesetz (SEG).“ (Drs. 22/4953)
Die Einnahmen und die Einnahmeplanung von HW für das Gebiet der FHH ohne Umlandkommunen:
- 2019 (Ist): 77.600.000 €
- 2020 (Ist): 77.620.000 €
- 2021 (Hochrechnung): 79.670.000 €
- 2022 (Planung): 80.410.000 €