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Neuregelung der Grundsteuer – Private Grundeigentümer müssen sich eigenständig informieren – CDU konnte ein Anschreiben durchsetzen, leider wird dies erst nach den Sommerferien versendet

Von der Neuregelung der Grundsteuer sind alle Immobilieneigentümer in Hamburg betroffen. Leider werden Sie erst nach den Sommerferien direkt von der Finanzbehörde informiert. Die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 möglichst über das Online-Portal Mein ELSTER (www.elster.de) abzugeben. Das Finanzamt wird erst nach den Sommerferien Erklärungsvordrucke versenden. Die Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte ist erstmalig ab 2025 zu zahlen. Bis dahin wird die alte Grundsteuer weiter erhoben.

Sie sollten sich bereits eigenständig informieren, damit Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung haben. Die Informationen dazu finden Sie unter:

https://www.hamburg.de/fb/grundsteuer/15844050/grundsteuern/

Die CDU-Fraktion hatte gefordert, dass die Finanzbehörde alle Betroffenen – wie es bspw. auch das Bundesland Niedersachsen umgesetzt – proaktiv informiert. Dies hatte der Finanzsenator Dressel lange abgelehnt. In der Bürgerschaft hat sich jedoch die rot-grüne Koalition der CDU angeschlossen. So sollen nun alle 400.000 Immobilieneigentümer nach den Sommerferien angeschrieben werden. Schade, dass dies nicht früher möglich ist.

Hintergrund:

Die Finanzbehörde führt für die Neuregelung der Grundsteuer ab März 2022 eine Informationskampagne durch und stellt eine zentrale Website zur Verfügung. Anders als andere Bundesländer plante der Hamburger Senat jedoch nicht, die entsprechenden Steuerpflichtigen direkt anzuschreiben. Dies ist unverständlich. Ein direktes Anschreiben an die Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung dürfte deutlich wirkungsvoller sein als ein Flyer, der in Dienststellen der Stadt ausgelegt wird. In einem solchen Anschreiben könnten die Steuerpflichtigen direkt über die Abgabefrist informiert werden und auf die online verfügbaren Informationsangebote, Vordrucke, Ausfüllhilfen sowie das Elster-Portal hingewiesen werden. So plant zum Beispiel die niedersächsische Finanzverwaltung ein Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer mit entsprechenden Erläuterungen, einschließlich der Angabe der bereits beim Finanzamt vorliegenden Grundstücksinformationen.

Während Unternehmen und Wohnungsgesellschaften in der Regel auch über ihre Verbände und Steuerberater hinsichtlich der anstehenden Änderungen ausreichend informiert sind, gilt dies für den größeren Bereich der privaten Grundeigentümer nur bedingt. Die geplante Bekanntmachung zur Aufforderung von Grundsteuer-Feststellungserklärungen in Amtsblättern in den kommenden Monaten erreicht diese Gruppe kaum. Hier würde ein direktes und frühzeitiges Anschreiben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anzahl fristgerecht abgegebener Steuererklärungen erhöhen. Dies ist für den weiteren Prozess der Umsetzung der Grundsteuerreform von hoher Bedeutung und verringert zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand in der Finanzverwaltung.

Die CDU-Fraktion hatte mit Drucksache 22/7403 versucht den Senat umzusteuern. Wir wollten, dass die von der Neuregelung der Grundsteuer betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 1. Juli 2022 direkt angeschrieben werden und über die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sowie die vorhandenen verfügbaren Informationsangebote informiert werden. Diesem Antrag haben sich glücklicherweise die Bürgerschaftsfraktionen von Rot-Grün angeschlossen.