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Neue Prämienrichtlinie zur Unterstützung von wohnungslosen Menschen

Die Sozialbehörde hat eine neue Prämienrichtlinie eingeführt, die Träger unterstützt, die wohnungslose Menschen in Wohnraum vermitteln und weiterhin beraten. Diese Richtlinie, die am 1. Juli 2024 in Kraft trat und für zwei Jahre gilt, fördert Träger, die wohnungslose Personen oder Haushalte mit einer Dringlichkeitsbestätigung in eine Wohnung vermitteln und anschließend für ein Jahr im Rahmen einer sozialen Wohnbegleitung unterstützen.

Trotz dieser Initiative bleibt jedoch das grundlegende Problem der Stadt Hamburg bestehen: Es gibt einfach zu wenig freie Wohnungen. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum übersteigt weiterhin das Angebot, und viele Menschen sind auf der Suche nach einer Wohnung.

Die Prämienrichtlinie richtet sich an Träger, die Menschen aus öffentlich-rechtlicher Unterbringung in eigene Wohnungen vermitteln. Voraussetzung für die Prämie ist, dass die Träger eine Wohnung erfolgreich vermitteln und für ein Jahr eine soziale Wohnbegleitung anbieten. Diese umfasst die Unterstützung der Mieter in allen Wohnangelegenheiten, das Management von Problemen im Mietverhältnis und die bedarfsgerechte Vermittlung an andere Hilfseinrichtungen.

Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Haushaltsgröße und den Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete:

| Haushaltsgröße | Prämie |
|—————-|———|
| 1 Person | 1.980 € |
| 2 Personen | 2.400 € |
| 3 Personen | 2.820 € |
| 4 Personen | 3.390 € |
| 5 Personen | 4.710 € |
| 6 Personen | 5.340 € |
| Jede weitere Person | 990 € |

Für die Umsetzung der Prämienrichtlinie ist die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) zuständig. Soziale Träger können sich dort registrieren und Anträge auf die Prämie stellen. Das Fördervolumen beträgt insgesamt eine Million Euro.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Investitions- und Förderbank Hamburg zu finden.