Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat kürzlich eine überarbeitete Version der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) verabschiedet, die den Bauprozess erheblich beschleunigen und vereinfachen soll. Die neue Bauordnung ermöglicht schnellere Genehmigungen und bietet Erleichterungen beim Bauen im Bestand, was vor allem für Umbauten und Umnutzungen relevant ist. Auch werden viele Regelungen an die Musterbauordnung der Länder angepasst, um bundesweit einheitliche Standards zu fördern.
Schnellere Genehmigungen und Bauanzeige
Künftig können Bauvorhaben zügiger starten: Für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans reicht eine einfache Bauanzeige aus. Einen Monat nach Einreichung der Bauunterlagen darf der Bau bereits beginnen – eine Genehmigung ist nicht mehr erforderlich. Größere Vorhaben wie Mehrfamilienhäuser bleiben im vereinfachten Genehmigungsverfahren, das eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten vorsieht.
Vereinfachtes Bauen im Bestand
Ein besonderer Fokus der Novelle liegt auf der Erleichterung von Bauvorhaben im Bestand. Künftig wird der Bestandsschutz ausgeweitet, sodass bei der Umnutzung von Büroräumen in Wohnraum nicht mehr alle baulichen Anforderungen an Neubauten eingehalten werden müssen. Das verringert die Kosten und erleichtert den ressourcenschonenden Erhalt bestehender Gebäude.
Genehmigungsfreiheit für nachhaltige Technologien
Ab 2026 können Wärmepumpen, Ladepunkte für Elektroautos und Balkonkraftwerke ohne Genehmigung installiert werden. Dies soll den Ausbau nachhaltiger Technologien beschleunigen und den Eigentümern Kosten und bürokratische Hürden ersparen.
Neues Mobilitätskonzept
Eine wichtige Neuerung betrifft die Mobilitätsanforderungen. Die bisherige Pflicht zur Errichtung von Kfz-Stellplätzen entfällt und wird durch einen individuellen Mobilitätsnachweis ersetzt. So können beispielsweise die Bedürfnisse einer Schule in Bahnhofsnähe anders gewichtet werden als die eines Gewerbebetriebs mit hohem Lieferverkehr. Hamburg reagiert damit auf die veränderten Mobilitätsbedarfe in einer urbanen Umgebung.
Optionen für experimentelles und kostengünstiges Bauen
Mit der neuen Bauordnung soll auch das Bauen von innovativen, kostensparenden Wohn- und Bauformen gefördert werden. Experimentelle Gebäude dürfen genehmigt werden, selbst wenn sie nicht alle baurechtlichen Vorschriften erfüllen. Solche Vorhaben werden nur dann zugelassen, wenn die übergeordneten Sicherheitsanforderungen gewährleistet sind.
Zukünftiger Ablauf und Inkrafttreten
Nach der Verabschiedung durch den Senat wird die Bürgerschaft über die neue Bauordnung abstimmen. Die erforderlichen Anpassungen in der Software für Bauanträge sowie weitere Regelungen sollen bis Anfang 2026 abgeschlossen sein, damit die neuen Regelungen dann in Kraft treten können.
Die Änderungen der Hamburgischen Bauordnung versprechen, das Bauen in der Hansestadt entscheidend zu vereinfachen und die Baukultur durch schnellere Verfahren und nachhaltigere Konzepte zukunftsfähig zu machen.