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Naturschutzflächen sollten in der BUKEA gebündelt werden – Projekt läuft, jedoch ohne Zeitplan – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Naturschutzflächen sollten in der BUKEA gebündelt werden – Projekt läuft, jedoch ohne Zeitplan

Symbolbild: Naturschutzgebiet
Symbolbild: Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiete und Ausgleichsflächen für Neuversiegelung, z. B. für Straßen und Gebäude, sollten nicht in der Hand verschiedener Behörden sein.

 

Nach Auskunft der BUKEA aus dem Jahr 2018 gehören 46,6 Prozent der Naturschutzgebietsflächen diversen öffentlichen Grundeigentümern.

 

Für eine effiziente und schlagkräftige Verwaltung der Flächen wäre es das Beste, würden sie alle der BUKEA zugeordnet sein.

 

So müssten Mitarbeiter/innen sich nicht ständig an andere Behörden wenden. Das ist wohl auch das Bestreben des Senats. Ich habe zwei Anfragen dazu gestellt.

Was macht wer?

 

Meine beiden Anfragen 22/3559 und 22/3762 haben ergeben, dass ein verwaltungsübergreifendes Projekt systematisch Immobilienteilportfolien untersucht. Beteiligt sind die Finanzbehörde und der LIG unter Beteiligung der BUKEA.

 

Was ist das Ziel? Wann wird es erreicht?

 

Ziel sind Zuordnungskorrekturen. Das bedeutet: Flächen sollen sinnvoll den naheliegendsten Behörden zugeordnet werden. Die Ergebnisse fließen in die Aktualisierung der Verzeichnisse über die Verwaltungsvermögen zu Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen der FHH ein.

 

Ein Abschluss des Projekts ist nicht avisiert. Eine Bekanntgabe der Ergebnisse an die Bürgerschaft ist derzeit nicht geplant, da es sich um ein verwaltungsinternes Projekt handelt. Auch ein Zeitpunkt, zu dem die BUKEA sämtliche Naturschutzgebietsflächen allein verwaltet, wurde nicht festgelegt.

 

Bezahlung der Flächen

 

Überweisungen von Ausgleichsflächen an die BUKEA können gegen Buchwerterstattung (bei Übertragung aus dem AGV) beziehungsweise werterstattungsfrei (bei Übertragung aus dem VV), auf Antrag der BUKEA, jeweils in Einzelfallprüfung erfolgen.

 

Ausgleichsflächen außerhalb der Stadtgrenzen

 

Aktuell gibt es für Hamburg rd. 390 ha Ausgleichsflächen außerhalb der Landesgrenzen. Die Lage der Flächen ist im Internet über das Geoportal, und dort unter dem Stichwort „Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz“ einsehbar, siehe dazu:

 

http://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/index.html.

 

Außerhalb Hamburgs wurden in den Jahren seit 2015 Ausgleichsflächen im folgenden Umfang festgelegt:

 

 

2015

1 ha

2016

11,5 ha

2017

9,2 ha

2018

32 ha

2019

0,7 ha

2020

4,8 ha

2021