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Nächste Grünfläche in Bramfeld soll vernichtet werden: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 70 (Mützendorpsteed) – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Nächste Grünfläche in Bramfeld soll vernichtet werden: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 70 (Mützendorpsteed)

Die Rot-Grüne Koalition bebaut die nächste Grünfläche in Bramfeld. Der Bebauungsplan „Mützendorpsteed“ wird nun ausgelegt.

Weitere Informationen finden Sie unter „mehr lesen“.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.sandrokappe.de/2018/11/15/bebauungsplan-bramfeld-70-an-den-bestand-anpassen/ 

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 70 (Mützendorpsteed)

Einsichtnahme vom 15.03. bis 15.04.2019 im Bezirksamt Wandsbek

 

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 70 (Mützendorpsteed) gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635) öffentlich auszulegen.

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Bramfeld 70 sollen im Blockinnenbereich zwischen Mützendorpsteed, Trittauer Amtsweg, Bramfelder Chaussee und Hildeboldtweg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Geschosswohnungsbauten geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabens ist die Errichtung mehrerer Gebäude im geförderten Wohnungsbau mit insgesamt 67 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage vorgesehen. Über das Vorhabengebiet soll eine öffentlich zugängliche Wegeverbindung vom Mützendorpsteed zur Bramfelder Chaussee geführt werden. Die Erschließung soll von der Straße Mützendorpsteed durch eine neue öffentliche Straße mit Wendekehre erfolgen.

 

Benachbarte Flächen außerhalb des Vorhabengebiets sind mit einer bestehenden Reihenhausbebauung in das Plangebiet einbezogen, um die Bestandsbebauung planungsrechtlich zu sichern und perspektivisch eine maßvolle Weiterentwicklung der Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan), die umweltrelevanten Informationen, Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 15.03.2019 bis einschließlich 15.04.2019 an den Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr und freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur) öffentlich ausgelegt.

 

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planunterlagen bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die genannten Planunterlagen können im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden:https://bauleitplanung.hamburg.de/

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

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Kommentare: 3
  • #1

    Stine (Freitag, 22 März 2019)

    Der obige link lässt sich nicht leider öffnen. Bitte fügen Sie diesen alsbald nochmals ein.
    Die Zeiten der Einsichtnahme sind SCHLECHT für Berufstätige! Warum nicht wenigstens an 1 Tag in der Woche auch bis 18 Uhr?
    Zudem ist die zeitlich Bemessung auch zu kurz. Vom 15.03. ist schon eine Woche vergangen. Hätten Sie die Information nicht verteilt, wüsste ich gar nicht von der Auslegung. – Insofern Ihnen ein „Danke“!
    Hat sich wegen der Verkehrsplanung/-führung im Mützendorpstedt und den naheliegenden Straßen schon Weiteres ergeben? Der von Ihnen verteilte „Expertenbericht“ ging doch an der Wirklichkeit vorbei. Die schmale Straße ist doch jetzt schon überfordert!
    Und wenn erst die großen Baufahrzeuge kommen, dann geht im Mützendorpstedt und den Straßen herum ohnehin nichts mehr.

  • #2

    Kaisen (Freitag, 22 März 2019 21:48)

    Auch zu diesem Versagen fällt mir nichts mehr ein, außer das in ein paar Jahren „Experten“ erneut mit Sicherheit diesen Skandal hinterfragen werden.

  • #3

    Sandro Kappe (Samstag, 23 März 2019 07:43)

    Link habe ich entsprechend angepasst. Sorry.
    Die Öffnungszeiten sind den Arbeitszeiten vom Bezirksamt geschuldet. Aber vll kann man auch anfragen und um eine Verlängerung bitten.