„Die Kita-Aufsicht der Sozialbehörde hat die Aufgabe, möglichen Gefahren für das Wohl von Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zu begegnen. Hierzu zählen alle Kitas einschließlich der sogenannten GBS-Einrichtungen (Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen). Dies erfolgt im Rahmen der Erteilung einer Betriebserlaubnis, oder anlassgebunden, zum Beispiel bei besonderen Vorkommnissen oder Beschwerden über bereits bestehende Kitas.
Beschwerden und Rückmeldungen
Sollten Sie Kritikpunkte an einer Einrichtung haben, erörtern Sie diese bitte auf jeden Fall vor der formalen Einschaltung der Kita-Aufsicht mit der Einrichtungsleitung, dem Träger oder dem Dachverband, dem der Träger angehört.
In den allermeisten Fällen kann dadurch schneller und unkomplizierter eine Lösung gefunden und eine vertrauensvolle und gute Weiterbetreuung gewährleistet werden. “
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