Mit einer neuen Verordnung soll das Leid der schätzungsweise 10.000 freilebenden Hamburger Katzen gemindert und das weitere Anwachsen der Populationen verhindert werden. Auf Antrag von SPD und GRÜNEN (Drs. 22/5352) forderte die Bürgerschaft am 18. August 2021 den Senat einstimmig auf, die Einführung einer Katzenschutzverordnung nach § 13b Tierschutzgesetz zu prüfen, um das Leid der freilebenden Hamburger Katzen zu mindern und das weitere Anwachsen der Populationen zu verhindern. Erreicht werden soll dies durch Kastration sowie Kennzeichnung und Registrierung von freilebenden und freilaufenden Katzen. Solche Verordnungen wurden in Deutschland schon in diversen Städten und Gemeinden verabschiedet, unter anderem in Köln und Berlin. Das von der Justizsenatorin mit der Drs. 22/9322 Ende August vorgestellte Ergebnis dieser Prüfung fiel mager aus: So sei die Einführung einer Katzenschutzverordnung zwar grundsätzlich denkbar, allerdings wären einige „Problemstellungen“ im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen: Diese bestünden vor allem in der Umsetzung einer möglichen Katzenschutzverordnung. Insbesondere die Möglichkeiten einer verhältnismäßigen und effektiven behördlichen Überwachung seien eingeschränkt. In diesem Bericht veranschlagt der Senat die Kosten für eine Ausarbeitung eines Verordnungsentwurfs mit 180 Tsd. Euro als Projektmittel für eine tierärztliche sowie juristische Projektstelle mit einer Laufzeit von neun Monaten.
In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 22/9462, teilte der Senat dazu mit: „Das Erstellen eines konkreten Entwurfs einer Katzenschutzverordnung unter Berücksichtigung aller Auswirkungen obliegt der zuständigen Behörde. Es sind für die Klärung komplexer rechtlicher und tatsächlicher Vorfragen allerdings eine personelle Verstärkung oder vergleichbare externe Beratungsleistungen erforderlich. Der in Drs. 22/9322 von der zuständigen Behörde angenommene Umsetzungsaufwand ergibt sich aus den Personalkosten und einer zugehörigen Verwaltungskostenpauschale für eine Stelle Juristin bzw. Jurist und eine Stelle Veterinärin bzw. Veterinär.“ Weiter heißt es dort: „Eine Reihe von Städten und Kommunen haben Regelungen mit vergleichbarer Intention erlassen, deren jeweilige inhaltliche Ausgestaltungen bei der Prüfung zu einer Hamburger Katzenschutzverordnung Beachtung finden werden. Im Weiteren sind bei Erstellung eines konkreten Verordnungsentwurfs die regionalspezifischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.“
Gerade vor dem Hintergrund, dass in mehreren Städten wie in Berlin und Köln bereits Katzenschutzverordnungen erlassen wurden, an denen sich der Senat durchaus orientieren kann, ist es absolut unverständlich, dass die Justizbehörde für die Erstellung einer entsprechenden Verordnung von 180.000 Euro Kosten ausgeht. Dass die regionalspezifischen Gegebenheiten es erfordern, zusätzlich für neun Monate eine Juristen- und eine Veterinärsstelle zu schaffen, ist genauso unglaubwürdig wie externe Beratungsleistungen in dieser Höhe. Bei einem unterstellten Brutto-Stundensatz von 300,00 wären das schließlich 600 Stunden! Eine Anfrage bei einer externen Anwaltskanzlei durch die CDU-Fraktion hat Kosten in Höhe von 50.000 Euro ergeben. Offensichtlich will die Senatorin die Umsetzung der so wichtigen Katzenverordnung verhindern und versucht dies mit übertriebenen Kosten zu rechtfertigen.