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Insgesamt neun Geflüchtetenunterkünfte in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne (Mai 2023) – immer mehr Hotels werden angemietet

Die Unterkünfte haben keine freien Kapazitäten mehr. Es müssen immer mehr Hotels angemietet werden. Viele Bewohner sind bereits geduldet und könnten die Unterkunft verlassen, finden aber keine Wohnungen. Wer vor Ort unterstützen will, ist herzlich willkommen. Jede helfende Hand wird gebraucht.

Mit einer Schriftlichen Anfrage (Drs. 22/11753) habe ich nach dem neuesten Stand in Sachen Geflüchtetenunterkünfte in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne gefragt.

Welche Unterkünfte für Geflüchtete gibt es in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne? Wie viele Personen leben jeweils in den Herbergen?

Quelle: Anlage zur SKA 22/11753

Die Gesamtbelegung beträgt derzeit 1.451 Personen in den drei Stadtteilen. Die Auslastung ist hoch. In den örU (öffentlich-rechtlichen Unterkünften) wird in den Belegungszahlen allerdings nicht nach Wohnungslosen und Schutzsuchenden unterschieden.

Hinzu kommt der Infektionsschutzstandort Günter-Püstow-Straße. Laut Senat wird sieser „seit Dezember 2022 für öffentlich untergebrachte Personen, die an Infektionskrankheiten erkrankt sind, zur Isolation vorgehalten. Belegungsdaten liegen noch nicht vor. Da die Unterbringung an dem Standort grundsätzlich temporär nur für die Dauer der Isolation ausgelegt ist, bilden die Belegungsdaten zudem nur eine Momentaufnahme ab und sind insofern nur bedingt aussagekräftig.

Mängel würden die Unterkünfte derzeit nicht aufweisen. Die nicht unwichtige Internetversorgung mittels WLAN sei in allen Unterkünften vorhanden.

Geplante Änderungen am Standort Marie-Bautz-Weg, Haus B

Am Standortteil Marie-Bautz-Weg, Haus B, erfolgt schrittweise die Umwandlung von einer Interimskapazität zur Unterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine zu einer Kapazität des Regelsystems der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU). Die Umsteuerung bei der Belegung erfolgt über Fluktuation. Dies bedeutet, dass bei Verlassen der Unterkunft von Schutzsuchenden aus der Ukraine (bspw. weil diese privaten Wohnraum gefunden haben) die Nachbelegung mit Asyl- und Schutzsuchenden aus anderen Ländern erfolgt.

Der Infektionsschutzstandort Günter-Püstow-Straße wird seit Dezember 2022 für öffentlich untergebrachte Personen, die an Infektionskrankheiten erkrankt sind, zur Isolation vorgehalten. Belegungsdaten liegen noch nicht vor. Da die Unterbringung an dem Standort grundsätzlich temporär nur für die Dauer der Isolation ausgelegt ist, bilden die Belegungsdaten zudem nur eine Momentaufnahme ab und sind insofern nur bedingt aussagekräftig.

Die dargestellten Daten für die Wohnunterkünfte der örU beziehen sich auf alle Personen, die hier untergebracht sind. Bei den Daten ist eine systematische Differenzierung zwischen Schutzsuchenden und Wohnungslosen nicht möglich.

Eine vollständige Auslastung ist aus verschiedenen Gründen meist nicht möglich (ungerade Familienkonstellationen, sodass ein Platz in einer Wohneinheit frei bleibt, aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Einzelzimmerbelegungen, Baumaßnahmen wie Instandsetzungen und Sanierungen, fluktuationsbedingte Herrichtungsmaßnahmen).

In Einzelfällen kann die Ist-Belegung jedoch die Soll-Kapazität auch geringfügig übersteigen, da Kinder zusätzlich in die Zimmer mitaufgenommen werden können, oder wenn Unterkunftsanbietende, vor allem Hotels, zusätzliche Zimmer zur Verfügung stellen und diese belegt werden, die Soll-Kapazität aber im Vertrag noch nicht angepasst wurde und insofern auch in den F&W-Statistiken noch nicht berücksichtigt ist.

Aus welchen Herkunftsländern kommen die Geflüchteten?

Die Senatsantwort darauf hat leider kaum Aussagekraft, da „das Merkmal Staatsbürgerschaft für die örU systemisch nicht erhoben wird. Es wird lediglich das Herkunftsland erhoben, dies ist nicht in allen Fällen identisch mit der Staatsangehörigkeit. Die Bewohnerinnen und Bewohner der örU und Interimsstandorte kommen aus folgenden Herkunftsländern:

Afghanistan, Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Benin, Bosnien-Herzegowina, Burkina Faso, China, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste/ Cote d` Ivoire, Eritrea, Frankreich, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Irak, Iran, Italien, Kirgistan, Komoren, Kosovo, Libyen, Marokko, Montenegro, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Slowakische Republik, Somalia, Spanien, Syrien, Taiwan, Togo, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Vietnam. Hinzukommen staatenlose Personen und Personen mit ungeklärtem Herkunftsland.“

Geduldete Personen in den Unterkünften der drei Stadtteile

Nach Auswertung des ausländerrechtlichen Fachverfahrens des Amtes für Migration sind in den Unterkünften der genannten Stadtteile mit Stand vom 27. April 2023 106 Personen mit Duldung untergebracht.

 

 

 

 

 

Quelle: SKA 22/11753

Wie viele geflüchtete Personen in unseren Stadtteilen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, wird nach Senatsangaben nicht statistisch erhoben. Wie viele bereits eine eigene Wohnung mieten konnten, wurde mir vom Senat nicht beantwortet.

Gibt es Planungen für neue Unterkünfte in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne?

Ja:

– Das Hotel Richter im Stadtteil Steilshoop soll mit einer Unterbringungskapazität von 57 Plätzen zur Interimsunterbringung Schutzsuchender aus der Ukraine genutzt werden. Die Belegung soll ab dem 15. Juni 2023 beginnen. Es ist eine Laufzeit bis zunächst zum 31. März 2024 geplant.

– 304 Plätze entstehen auf einer grünen Wiese Am Luisenhof/Tegelweg in Farmsen-Berne. Nach dem Bau soll die Unterkunft mindestens fünf Jahre lang bestehen bleiben. Eine Verlängerung der Standzeit ist absehbar.

Der Senat antwortet auch, dass „die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen“ seien. Das heißt, dass die Möglichkeit besteht, dass noch weitere Geflüchtete den drei Stadtteilen zugeordnet werden.

Welche Änderungen ergeben sich bei den Geflüchtetenunterkünften in Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne?

– Der Infektionsschutzstandort Günter-Püstow-Straße wird voraussichtlich zum 30. April 2023 bis auf weiteres außer Betrieb genommen, weil aufgrund von Straßenbauarbeiten die Sanitärcontainer im Außenbereich entfernt werden müssen. Der Standort lässt sich ohne Sanitärcontainer nicht mehr betreiben.

– Der Mietvertrag für den Standort Marie-Bautz-Weg (sowohl Haus B als auch Häuser C und D) läuft zum 30. September 2025 aus.

– Zu den Laufzeiten der zur Interimsunterbringung angemieteten Hotels und Hostels siehe https://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/.

Wie können Bürgerinnen und Bürger beim Ankommen und der Integration helfen?

Dazu schreibt der Senat:

Auf der Website der städtischen Unterkunftsbetreiberin F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) sind konkrete, aktuelle Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige aufgeführt (https://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/engagement). Freiwillige können sich je nach Interesse und gewünschtem Zeitumfang flexibel einbringen.

Gemeinsam mit der Freiwilligenkoordination von F&W und den Ansprechpersonen in den Unterkünften können Möglichkeiten für den Einsatz identifiziert und umgesetzt werden. Engagementsgesuche bzw. Einsatzmöglichkeiten in den Unterkünften der genannten Stadtteile bestehen zurzeit beispielsweise in folgenden Bereichen: Deutschkurse, Hausaufgabenhilfe, Musikprojekte, Spiel- und Sportangebote, Sprachmittlung/ Begleitung in Französisch, Portugiesisch, Spanisch sowie Wochenendangebote für kleine Kinder.

Weiterhin können sich Personen, die an der Freiwilligenarbeit mit Schutzsuchenden interessiert sind, an das Bezirksamt Wandsbek wenden (https://www.hamburg.de/wandsbek/buergerliches-engagement/). Das Bezirksamt Wandsbek berät zu Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements und vermittelt Kontakte zu den jeweiligen Einsatzorten. Auch eine Vernetzung zu der Freiwilligenorganisation AKTIVOLI Wandsbek ist möglich (https://www.aktivoli-wandsbek.de/startseite.html).

Zudem werden bei allen Informationsveranstaltungen zur Vorstellung neuer Standortplanungen regelhaft Möglichkeiten zu freiwilligem Engagement beworben.

Derzeit sieht das registrierte Engagement so aus:

An den Standorten sind wie folgt Freiwillige bei F&W registriert:

– Anneliese-Tuchel-Weg: zwei registrierte Freiwillige (Angebot Kleiderkammer)

– Marie-Bautz-Weg: drei registrierte Freiwillige (Angebote Ausflüge, Deutschkurse, Stammtischtreffen)

– Meilerstraße: sieben registrierte Freiwillige (Angebote Deutschkurse/ Gesprächsangebote, Frauentreff/ Patenschaften, Spielangebote für Kinder)

– Steilshooper Allee: keine registrierten Freiwilligen

– In den Hotelstandorten sind aktuell keine Freiwilligen mit Angeboten aktiv.

Sachspenden werden laut Senat derzeit nicht benötigt.

Die soziale Infrastruktur wird mit steigenden Geflüchtetenzahlen mehr gebraucht – wer zahlt?

Laut Senatwird die soziale Infrastruktur in Reaktion auf die gestiegene Anzahl Asyl- und Schutzsuchender gestärkt. Die zuständige Behörde ist dazu mit dem Bezirksamt Wandsbek im Gespräch. Der Bezirk erhält für 2023 regulär über die Mittel für Sozialräumliche Integrationsnetzwerke eine Förderung über 1.162.162 Euro. Weitere Bedarfe wurden vom Bezirk benannt und in Höhe von 402.903 Euro bereits zur Verfügung gestellt. Gegenwärtig werden durch die zuständige Behörde weitere Mehrbedarfe für die Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke eingeworben.

Erklärung der Auslastungszahlen der Unterkünfte

Die Auslastung der Unterkünfte ist teilweise nicht ganz erreicht, teilweise sind Unterkünfte über 100 Prozent ausgelastet. Das erklärt der Senat folgendermaßen:

Eine vollständige Auslastung ist aus verschiedenen Gründen meist nicht möglich (ungerade Familienkonstellationen, sodass ein Platz in einer Wohneinheit frei bleibt, aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Einzelzimmerbelegungen, Baumaßnahmen wie Instandsetzungen und Sanierungen, fluktuationsbedingte Herrichtungsmaßnahmen).

In Einzelfällen kann die Ist-Belegung jedoch die Soll-Kapazität auch geringfügig übersteigen, da Kinder zusätzlich in die Zimmer mitaufgenommen werden können, oder wenn Unterkunftsanbietende, vor allem Hotels, zusätzliche Zimmer zur Verfügung stellen und diese belegt werden, die Soll-Kapazität aber im Vertrag noch nicht angepasst wurde und insofern auch in den F&W-Statistiken noch nicht berücksichtigt ist.“

Wie viele Beschäftigte sind für den Betrieb der Unterkünfte angestellt?

Der Senat nennt die Zahlen für die Unterkünfte, die von Fördern & Wohnen (F&W) betrieben werden:

 

 

 

 

Quelle: SKA 22/11753

„In den zur Interimsunterbringung angemieteten Hotels und Hostels ist Hotelpersonal vor Ort. Zur jeweiligen Anzahl der Beschäftigten liegen keine Angaben vor. Die Leistungen der Hotels und Hostels sind zwischen F&W und der jeweiligen Betreiberin bzw. dem Betreiber über Betreiberverträge geregelt, siehe Drs. 22/8925.“

Leistungen des Sozialmanagements werden in den Hotels und Hostels von F&W erbracht. Unter anderem werden die Standorte regelmäßig von mobilen Einsatzteams (MET) aufgesucht, die die untergebrachten Schutzsuchenden im Unterkunftsalltag beraten und unterstützen. Die Standorte in den genannten Stadtteilen fallen bei F&W in den Zuständigkeit des MET Wandsbek/ Nord. In diesem sind aktuell 2,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Teamleitung, 6,5 VZÄ für das Sozialmanagement sowie 0,51 VZÄ als Aushilfe angesetzt. Zu welchem Anteil der Einsatz an den Standorten in den genannten Stadtteilen erfolgt, ist nicht ermittelbar. Art und Umfang der Einsätze sind auch von den Bedarfen der Schutzsuchenden abhängig.“

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