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Im Jahr 2021 hat die Stadt 48.855 t Müll aus dem öffentlichen Raum entsorgt. – Ab 2023 müssen die Hersteller sich an den Kosten beteiligen.

Mit Drucksache 22/7419 teilt der Senat mit, dass im Jahr 2021 die Stadt 48.855 t Müll aus dem öffentlichen Raum entsorgt hat. Die jährlichen Kosten für die Reinigung öffentlicher Straßen und Grünflächen liegen bei rd. 108.000.000 €. Ab 2023 müssen sich die Hersteller gemäß einer EU-VO an den Entsorgungskosten beteiligen. Dann kann man von Hamburg eine höhere Reinigungsfrequenz und mehr Papierkörbe erwarten. Was meinen Sie?

 

Hintergrund:

„Die Richtlinie (EU) 904/2019 sieht in Art. 8 eine erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte im Anhang E genannte Einwegkunststoffartikel vor. Hiernach müssen die Hersteller z.B. von Tabakprodukten mit Filtern oder bestimmter Lebensmittel- und Getränkebehälter unter anderem die Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen und die Sammlung und Entsorgung über öffentliche Sammelsysteme tragen. Nach Umsetzung dieser Regelung durch den Bund ist mit entsprechenden Erstattungen für die Kommunen und somit auch die FHH zu rechnen. Nach einer ersten Erhebung des VKU vom August 2020 kostet der Umgang mit Abfällen aus Einwegkunststoffartikeln die kommunalen Stadtreiniger insgesamt rund 700.000.000 € bzw. im Durchschnitt rund 8,30 € pro Person und Jahr. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Menge der im öffentlichen Raum anfallenden Entsorgungskosten für Einwegkunststoffartikel durch Maßnahmen wie die EWKVerbotsV und die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Verpflichtung zum Anbieten von Mehrwegalternativen verringern wird. Die nähere Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung wird derzeit noch auf Bundesebene diskutiert. Daher kann der Senat zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage dazu machen, wie die Kostenbeteiligung konkret aussehen wird und in welcher Höhe eine Kostenerstattung erwartet werden kann.“ (Drucksache 22/7419)