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Illegalen Tierhandel verhindern – Wie arbeiten die Hamburger Behörden? – Verdachtsfälle bitte IMMER melden! – Gemeinsam mit Ihnen für Bramfeld und Steilshoop

Illegalen Tierhandel verhindern – Wie arbeiten die Hamburger Behörden? – Verdachtsfälle bitte IMMER melden!

Wie die behördliche Überwachung in Bezug auf Tierschutz- und des Tiergesundheitsrecht organisiert ist und welche Behörde welche Aufgaben übernimmt, habe ich beim Senat erfragt. (Drs. 22/2519) Wichtig sind hier Hinweise. Haben Sie Hinweise auf illegalen Tierhandel, melden Sie dies umgehend dem entsprechenden Bezirksamt. Nur wenn alle mithelfen, kann der Tierhandel verhindert werden.

 

Wie der Senat mitteilt, werden Kontrollen bei tierschutzrechtlich und tiergesundheitsrechtlich zu überwachenden Tätigkeiten und Betrieben regelmäßig und unter Berücksichtigung besonderer Risiken vorgenommen. Bei Vorliegen begründeter Hinweise werden darüber hinaus anlassbezogene Kontrollen durchgeführt.

 

Die Kontrollen erfolgen unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls und der damit verbundenen Umstände und umfassen beispielsweise die Besichtigung und Bewertung von Räumlichkeiten, Trans-portmitteln, Behältnissen und sonstigen Ausrüstungen, die Dokumentenprüfung, die Beobachtung und Untersuchung von Tieren.

 

Kontrollen können am Eingangsort ins Inland, soweit eine Direkteinreise aus dem Ausland in das Ge-biet der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt, oder auf dem weiteren Gebiet der FHH stattfinden.

 

Das Veterinär- und Einfuhramt ist zuständig für die Kontrolle von in die EU einreisenden Tieren an den Außengrenzen Flughafen und Hafen. Die Kontrolle erfolgt in enger Kooperation mit der Zollbehörde, um sicherzustellen, dass alle einreisenden Tiere erfasst werden. Die tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen werden entsprechend den sehr detaillierten gesetzlichen Anforderungen überprüft, bei Nichteinhaltung wird für das Tier Isolation in einer dafür geeigneten Einrichtung angeordnet, bis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind oder das Tier ins Ursprungsland zurückverbracht wurde.

 

In Bezug auf das Tierschutzrecht wird außer dem Allgemeinzustand des Tieres insbesondere auf die Einhaltung der International Air Transport Association Live Animals Regulations (IATA LAR) beim Transport geachtet und ggf. die Fluggesellschaft, die den Transport durchgeführt hat, belehrt und verwarnt; bei ernsten Verstößen würde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

 

Die Verbraucherschutzämter der Bezirke sind zuständig für Kontrollen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Neben Kontrollen vor Ort werden beispielsweise auch zusammen mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. Internetportale auf verdächtige Anzeigen überprüft. Anderen Hinweisen von Dritten zu auffälligen Angeboten von Tieren wird unverzüglich nachgekommen.

 

Bei Feststellung von Missständen werden geeignete Maßnahmen zur Beseitigung dieser und zur Ver-hütung künftiger Verstöße entsprechend der geltenden rechtlichen Grundlagen angeordnet. Dies kann beispielsweise in einer Fortnahme und anderweitigen Unterbringung und Versorgung der Tiere, einer Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, einem Tierhaltungsverbot oder einem Erlaubnisentzug resultieren.

 

Im Bezug zu dem sich immer weiter ausweitenden Handel von Tieren im Internet, haben Vertreter der Verbraucherschutzämter der Bezirke an einem Workshop teilgenommen, der von einem Portalbetreiber mit Anzeigen zum Tierhandel angeboten wurde.

 

Der Workshop hat Einblicke in die Funktionsweise von Internetverkaufsplattformen ermöglicht und die Schwierigkeiten für die Verwaltung bei Ermittlungen von Sachverhalten und bei der Kontaktaufnahme mit den Plattformen thematisiert.

 

Insbesondere fand ein Austausch darüber statt, in welcher Form eine zügige Kontaktaufnahme zu geeigneten Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern erfolgen kann, welche Daten für die Vollzugsbehörden erforderlich sind und von den Portalbetreibern den Behörden für notwendige Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden können.

 

Das verbesserte Verständnis für die Arbeitsweise der Portalbetreiber und die mitgeteilten Kontaktmöglichkeiten sollen, laut Senatsauskunft, zu einer optimierten Bearbeitung von entsprechenden Vorgängen in den Verbraucherschutzämtern der Bezirke führen.

 

Was denken Sie? Tut die Stadt genug gegen illegalen Tierhandel?

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